Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 146Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht VE-NUFG

einzuhalten. Die internationalen Verpflichtungen der Staaten im Bereich des Klimawandels waren auch Gegenstand eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs, der das für die Schweiz derzeit geltende Recht auslegt. Die nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflicht von Unternehmen, müssen an diese internationalen Verpflichtungen angepasst werden und die dynamische Integration möglicher künftiger Verpflichtungen ermöglichen, um die Kohärenz und Wirksamkeit des schweizerischen Rechtsrahmens im Bereich der Umweltverantwortung und der Einhaltung internationaler Normen zu gewährleisten.

Die meisten Partnerstaaten der Schweiz erwarten erhebliche Auswirkungen der CSDDD auf ihre Wirtschaftsbeziehungen mit der EU. Sie begrüssen die Diskussionen zur entsprechenden Omnibus-Richtlinie der EU, da reduzierte Sorgfaltspflichten und administrative Vereinfachung zu einer Erleichterung für Drittstaatenunternehmen führen würden. Das würde den regulatorischen Druck und potenzielle Markteintrittsbarrieren verringern.

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten können eine extraterritoriale Wirkung entfalten und zu Handelsbeschränkungen führen. Beispielsweise kann eine Pflicht zur Identifizierung und Vermeidung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen Produkte aus Herkunftsländern mit grundsätzlich niedrigeren Standards benachteiligen. Vor diesem Hintergrund äussern insbesondere in Ländern wie China, Indien, Ägypten Kritik bezüglich der CSDDD. In den Anforderungen bezüglich Umwelt- und Sozialstandards erblicken sie versteckte Handelshemmnisse. Zudem können Drittstaatenregelungen, welche die Einführung umfangreicher Sorgfaltsprüfungssysteme erfordern und an den Nettoumsatz im regulierenden Staat geknüpft sind, den grenzüberschreitenden Handel hemmen. Diese Aspekte sind für die Schweiz als WTO- Mitglied und Partei von zahlreichen Freihandelsabkommen relevant. Die entsprechenden wirtschaftsvölkerrechtlichen Verpflichtungen wurden bei der Erarbeitung der Vorlage berücksichtigt und werden auch bei ihrer Umsetzung vor Auge behalten.

6.3 Erlassform

Es handelt sich um ein neues Bundesgesetz. Als Spezialgesetz führt der Vorentwurf die Regelungen über die Sorgfalts- und Transparenzpflichten zusammen und vereinheitlicht sie in einem einzigen Erlass, inklusive Haftungsregelung mit einem zwingenden Schlichtungsverfahren vor einer einzigen, besonderen und fachkundigen Schlichtungsstelle in jedem Kanton, und Regulierung der Aufsicht. Auf diese Weise wirkt er der zunehmenden Rechtszersplitterung in diesem Themenbereich entgegen, selbst wenn er sie nicht vollkommen beseitigen kann, da in anderen (Spezial-) Erlassen weiterhin Normen existieren, welche Unternehmen betreffen können (z.B. im Umweltschutzgesetz USG407, im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, UWG408).

407 SR 814.01

408 SR 242