Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
ersucht wird, Informationen mittels hoheitlicher Anordnung von Unternehmen einzuholen.
Artikel 5: Befreiung von den Modalitäten zur Umsetzung der Sorgfaltspflich-
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Absatz 1:
Diese Bestimmung enthält eine Delegationsnorm an den Bundesrat. Dieser wird ermächtigt, in einer Verordnung die Unternehmen nach Artikel 4 von den Modalitäten zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten dieses Gesetzes auszunehmen, wenn sie ein «gleichwertiges international anerkanntes Regelwerk über Sorgfaltspflichten» einhalten. Der Bundesrat könnte prüfen, ob dies beispielsweise auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 202371 und den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zutrifft72. Ob auch die sektorspezifischen Leitfäden der OECD (z.B. für Rohstoffe73, im Textilbereich74 usw.) darunterfallen könnten, wird der Bundesrat entscheiden. Die Delegationsnorm ermöglicht es dem Bundesrat, Rechtssicherheit bei den aktuell bestehenden Regelwerken zu schaffen und allfällige künftige neue Regelwerke als gleichwertig zu qualifizieren.
Für die befreiten Unternehmen, die ein «gleichwertiges international anerkanntes Regelwerk über Sorgfaltspflichten» einhalten, gelten Modalitäten zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach den Artikeln 6 und 7 nicht. Eine Haftung ist hingegen denkbar, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Absatz 2:
Diese Bestimmung regelt die Modalitäten der Ausnahmebestimmung von Absatz 1. Von den Sorgfaltspflichten nach dieser Norm ausgenommene Unternehmen müssen im Geschäftsbericht75 angeben, welches gleichwertige Regelwerk sie einhalten und einen Bericht über die Einhaltung dieses Regelwerks verfassen.
71 www.oecd.org > Publications > OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.
72 www.oecd.org > Publications > OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.
73 www.oecd.org > Publications > OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor.
74 www.oecd.org > Publications > OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie.
75 Vgl. Art. 958 Abs. 2 OR.