Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht VE-NUFG

Buchstabe a: eine Strategie und einen entsprechenden Verhaltenskodex erstel-

len und diese in die Unternehmenspolitik und in das Risikomanagementsystem einbeziehen81

Strategie:

Strategie kann definiert werden als die grundsätzliche, langfristige Verhaltensweise bzw. Kombination von Massnahmen des Unternehmens gegenüber seiner Umwelt, um die langfristigen Ziele zu verwirklichen.82 In der Entscheidungs- bzw. Spieltheorie gelten als Strategie alle Regeln, deren Beachtung die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines gewünschten Ereignisses erhöhen soll.83

Für die Festlegung der Strategie des Unternehmens (innerhalb des Gesellschaftszwecks) ist in der Regel das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan zuständig, bei der Aktiengesellschaft somit der Verwaltungsrat (s. Art. 716a Abs. 1 Ziff. 1 OR). Das gilt auch für die Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten (s. Einleitungssatz) und den Verhaltenskodex.

Die Strategie ist selbstverständlich neu auszurichten bzw. zu überarbeiten, wenn sich negative Auswirkungen manifestieren.

Verhaltenskodex:84

Beim Verhaltenskodex (code of conduct) handelt es sich um ein unternehmensinternes schriftliches Dokument, in dem die Regeln und Grundsätze beschrieben werden, die im gesamten Unternehmen und seinen kontrollierten Unternehmen sowie von seinen Geschäftspartnern einzuhalten sind. Er enthält somit die unternehmensinternen Anforderungen an Menschenrechte, Umweltstandards und ethisches Verhalten. Mit dem Regelwerk sollen einheitliche Standards im gesamten Unternehmensverbund und bei den Geschäftspartnern gemäss Definition durchgesetzt sowie negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt vermieden werden.

Unternehmenspolitik:

Die «Unternehmenspolitik» beinhaltet alle Massnahmen und Entscheidungen, die eine Konkretisierung der Unternehmensphilosophie und eines wünschenswerten Zustands

81 Vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Art. 7 CSDDD.

82 GABLER, Wirtschaftslexikon, Das Wissen der Experten (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/strategie-43591), zuletzt besucht am 20.11.2025.

83 GABLER, Wirtschaftslexikon, Das Wissen der Experten (https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/strategie-43591), zuletzt besucht am 20.11.2025.

84 Art. 7 Abs. 2 Bst. b und c CSDDD, Erwägungen Rz. 39.