Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Factsheets sowie Helpdesks erfolgen oder finanzieller Natur sein (z.B. Finanzierung von Workshops oder Ausbildungsprogrammen).

Was die Definition der KMU betrifft, kann auf die Angaben auf dem KMU-Portal des WBF-/SECO verwiesen werden, welches seinerseits auf die Angaben der Statistik zur Unternehmensstruktur (STATENT) und des Bundesamtes für Statistik (BFS) abstellt.99 Demnach gelten als KMU alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Buchstabe i: die Wirksamkeit der Massnahmen überwachen100

Die Bestimmung verpflichtet die Unternehmen, die Wirksamkeit der Massnahmen im eigenen Unternehmen, in den kontrollierten Unternehmen und bei den Geschäftspartnern laufend zu messen, mittels qualitativen und quantitativen Indikatoren, und zu überwachen und durch regelmässige Neubewertung der Relevanz der Massnahmen im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung der Umstände zu bewirken. Diese Wirksamkeitskontrolle ist unverzüglich nach Eintreten von wesentlichen Änderungen vorzunehmen und immer dann, wenn neue Risiken sichtbar werden (z.B. bei neuen Lieferanten/Märkten oder Konflikten), mindestens aber alle fünf Jahre.

Absatz 3:

Diese Bestimmung regelt in einer abschliessenden Aufzählung die zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 und Absatz 2 zu treffenden Massnahmen, um die Risiken zu identifizieren und weitergehend bzw. vertieft zu beurteilen.

Buchstabe a: Sie identifizieren die Bereiche, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder am schwerwiegendsten sind

Die Unternehmen müssen nach dieser Bestimmung die Bereiche ermitteln bzw. identifizieren, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten oder schwerwiegendsten sind. Die Risiken sind wie erwähnt entsprechend ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit und ihrem Schweregrad zu bewerten. So ist beispielsweise ein Brandrisiko in einer Fabrik eher unwahrscheinlich, aber sehr schwerwiegend.

Diese Bewertung hat auf der Basis von Informationen zu geschehen, die dem Unternehmen zugänglich sind. Es kann sich dabei um bestehende eigene Daten (aus internen Geschäftsprozessen, eigenen Untersuchungen, aus dem Melde-/Beschwerdeverfahren) oder externe Informationen (z.B. Studien, Berichte von NGO) handeln. Es geht dabei um bestehende Informationen und Daten aus ihrer eigenen Geschäftstätigkeit, d.h. von direkt gesteuerten Prozessen, Informationen ihrer kontrollierten Unternehmen im Konzern oder ihrer Geschäftspartner in der Aktivitätskette.

99 www.kmu.admin.ch > Praktisches Wissen > Zahlen und Fakten > KMU in Zahlen > Firmen und Beschäftige.

100 Art. 15 CSDDD in der Fassung der in der Fassung der Omnibus-RL.