Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Regelwerken. Dabei könnte er prüfen, ob die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 2023103, der OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln104 sowie die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union (CSRD, CSDDD) in Frage kämen.

Artikel 7: Dokumentation und Berichterstattung über die Erfüllung der Sorg-

faltspflichten105

Diese Norm regelt die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, die Ausnahmen, die externe Prüfung und die Modalitäten (Genehmigung, Sprache, Veröffentlichung, Aufbewahrung usw.).

Absatz 1:

Die sorgfaltspflichtigen Unternehmen müssen die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten kontinuierlich intern dokumentieren, z.B. durch schriftliche Risikoanalysen oder Lieferantenüberprüfungen. Die Dokumentation muss so ausgestaltet sein, dass die Einhaltung der Pflichten jederzeit nachvollzogen und überprüft werden kann, namentlich durch die Aufsichtsbehörde.

Absatz 2:

Adressat der Berichterstattungspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan, bei der Aktiengesellschaft somit der Verwaltungsrat (s. Art. 716a Abs. 1 Ziff. 1 OR), bei der GmbH die Geschäftsführung (Art. 810 OR). Der Bericht ist jährlich zu erstatten. Gemeint ist jedes Jahr, nach Ablauf des Geschäftsjahres, da nur ex post berichtet werden kann.

Absatz 3:

Der Bericht ist in einer Landessprache, also auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch106 oder auf Englisch abzufassen.

Absatz 4:

Nach Satz 1 dieser Bestimmung müssen die sorgfalts- und berichtspflichtigen Unternehmen den Bericht gemäss den Vorgaben nach Artikel 13 prüfen lassen.

103 www.oecd.org > Publications > OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.

104 www.oecd.org > Publications > OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

105 Art. 16 CSDDD.

106 Art. 4 BV.