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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 60 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

b. Gewebe und Zellen, die gemäss Artikel 105 von der Bewilligungspflicht aus- genommen sind.

Art. 116 Meldung von Personen, die für eine Organtransplantation ins

Ausland gereist sind

1Ist eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz für eine Organtransplantation ins Aus- land gereist, so meldet die für die medizinische Nachbetreuung zuständige Ärztin oder der dafür zuständige Arzt dem BAG innerhalb eines Jahres ab Beginn der Nachbe- treuung die folgenden Informationen:

a. die Angabe, welches Organ transplantiert wurde, und ob es funktioniert;

b. das Geburtsjahr, das Geschlecht, die Nationalität, das Wohnsitzland und den Vitalstatus der empfangenden Person;

c. das Geburtsjahr und das Geschlecht der spendenden Person;

d. die Angabe, ob das Organ einer lebenden oder einer verstorbenen Person ent- nommen wurde;

e. bei einer Lebendspende: die Beziehung zwischen der spendenden und der empfangenden Person;

f. schwerwiegende Komplikationen, die im ersten Jahr nach der Transplantation aufgetreten sind, insbesondere die Infektion mit Krankheitserregern;

g. den Monat und das Jahr der Transplantation;

h. das Land, in dem die Transplantation vorgenommen wurde;

i. die Angabe, ob und wenn ja wann die empfangende Person in der Schweiz in die Warteliste aufgenommen wurde.

2Das BAG wertet die Daten regelmässig aus, veröffentlicht die Auswertung und stellt sie den Transplantationszentren für die Information der Personen auf der Warteliste zur Verfügung.

3Es kann die Daten in anonymisierter Form regelmässig an das Komitee für Organ- transplantationen des Europarats weiterleiten.

5. Kapitel: Vigilanz

1. Abschnitt: Vigilanzstelle, Meldemodalitäten, Pflichten und Aufgaben

Art. 117 Geltungsbereich

Die Artikel 36 – 36e des Transplantationsgesetzes gelten auch für Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Entnahme oder Transplantation von Zellen festgestellt wer- den. Ausgenommen sind Ereignisse im Zusammenhang mit Blut-Stammzellen und Spender-Lymphozyten.