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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 60 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

2. Abschnitt: Bewilligungsverfahren

Art. 106 Gesuch und Beurteilung

1Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung muss der zuständigen Behörde nach Artikel 133 im System für Gesuche, Bewilligungen und Meldungen «ARTx» einge- reicht werden.

2Für jede wesentliche Änderung im Zusammenhang mit einer bewilligungspflichti- gen Tätigkeit muss ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.

3Die zuständige Behörde kann für die wissenschaftliche Beurteilung von Gesuchen unabhängige Expertinnen und Experten oder unabhängige Gremien beiziehen.

Art. 107 Inspektion für Bewilligungen

1Die zuständige Behörde inspiziert den Betrieb, um zu prüfen, ob die Voraussetzun- gen für die Erteilung der Bewilligung erfüllt sind.

2Sie führt regelmässig Inspektionen durch, um die Aufrechterhaltung der Bewilli- gungsvoraussetzungen zu überprüfen.

3Sie kann auf eine Inspektion verzichten, wenn auf andere Art nachgewiesen wird, dass die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Art. 108 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Bewilligung

1Die Bewilligung wird auf die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller ausgestellt; sie ist nicht übertragbar.

2Sie ist unbefristet gültig.

3Wird die bewilligungspflichtige Tätigkeit eingestellt, so muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.

Art. 109 Widerruf und Sistierung

Die zuständige Behörde kann die Bewilligung widerrufen oder sistieren, wenn:

a. die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr erfüllt sind;

b. die Inhaberin oder der Inhaber der Bewilligung ihre oder seine Pflichten oder Auflagen nicht erfüllt;

c. neue Informationen hinsichtlich der Unbedenklichkeit oder der wissenschaft- lichen Grundlagen dies erfordern.

Art. 110 Liste der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sowie Information

über die Bewilligungen

1Die zuständige Behörde veröffentlicht eine Liste der Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung mit der Umschreibung der bewilligten Tätigkeit.