Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/16: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen; Umsetzung auf Verordnungsstufe (Totalrevision der Gütertransportverordnung und weitere Verordnungsänderungen im Bereich Gütertransport) · 16 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
Gütertransport auf Schiene, im Untergrund und auf dem Wasser berichten. Damit wird der Gleichlauf der Verkehrsträger im Lichte der geforderten Zielorientierung betont.
4. Abschnitt: Investitionsbeiträge für die digitale automatische Kupplung (Art. 23 bis 29 nGüTV)
1. Strategische Bedeutung und Zielsetzung
Mehrere Akteure, darunter die Partei Die Mitte, unterstreichen die Relevanz der digitalen automatischen Kupplung (DAK) für einen wirtschaftlichen, effizienten und flächendeckenden Schienengüterverkehr, der zur Umsetzung der Alpeninitiative beiträgt. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) kritisiert die aktuelle Abbauentwicklung bei SBB Cargo und fordert eine Sicherstellung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) als funktionales Systemangebot, um die mittel- bis langfristige Stärkung des Schienengüterverkehrs zu gewährleisten.
2. Förderansatz und Anspruchsgruppe
Die SBB und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) unterstützen einen modularen Förderansatz, da sich im europäischen Kontext nur Funktionen durchsetzen werden, die sowohl Wirkung erzielen als auch finanzierbar sind. Ein modularer Ansatz ermöglicht die gezielte Förderung bereits wirksamer technischer Systeme, erhöht die Investitionssicherheit und reduziert die Risiken, die mit Verzögerungen bei der Einführung der digitalen automatischen Kupplung (DAK) auf europäischer Ebene verbunden sind. Ein integraler Ansatz hingegen könnte dazu führen, dass Fördermittel ungenutzt bleiben und dadurch die Eigenwirtschaftlichkeit des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) gefährdet wird. Auch der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und die Alpen-Initiative / Pro Alps sprechen sich für einen modularen Ansatz aus. Sie betonen, dass einzelne DAK-Funktionalitäten, wie die Automatische Bremsprobe (ABP), unabhängig gefördert werden sollten, sobald sie Effizienzgewinne im Schienengüterverkehr ermöglichen. Der Förderfokus soll auf der Nutzung in der Schweiz liegen; ausländische Halter erhalten nur anteilige Beiträge, sofern keine gleichwertige Nutzung nachgewiesen wird. Fahrzeuge ohne offizielle Immatrikulation, wie interne Verschubfahrzeuge, sollen ebenfalls anspruchsberechtigt sein, sofern eine Anmeldung durch den Halter erfolgt.
3. Funktionalität der digitalen automatischen Kupplung (DAK)
Bei der inhaltlichen Festlegung von Funktionen verlangen Economiesuisse und der Verband der verladenden Wirtschaft (VAP), dass sich Umfang und Definition an den in Europa festgelegten Grundfunktionen orientieren. Die SBB und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) beantragen die ersatzlose Streichung des Artikels, da eine nationale Funktionsdefinition fehleranfällig sei und in Widerspruch zu europäischen Spezifikationen geraten könnte. Der Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) fordert die Aufnahme einer digitalen Zugschlusssignalisation zur Verbesserung der Sicherheit und Effizienz beim Rangieren. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) weist auf hybride Übergangsphasen hin, bei denen Systeme mit und ohne digitale automatische Kupplung (DAK) parallel betrieben werden müssen, um eine reibungslose Einführung sicherzustellen.
4. Höhe der Investitionsbeiträge
Die Ausgestaltung der Beitragshöhe war umstritten. Für ein System abgestufter Fördersätze, das Anreize für höhere Laufleistungen und schnellere Umläufe schafft, sprachen sich der Kanton Zürich, der Schweizerische Städteverband sowie die Wettbewerbskommission (WEKO) aus.
Demgegenüber bevorzugten economiesuisse, der Verband der verladenden Wirtschaft (VAP), die SBB sowie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) fixe Pauschalen pro Wagen oder Triebfahrzeug und eine klare Regelung, dass der Beitrag pro Kupplung nur einmalig gewährt wird.
11/16 BAV-D-9E8B3401/906