Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten

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der EU verfügen über nationale Weltraumgesetzgebungen, in denen im Wesentlichen die einschlägigen Übereinkommen der UNO umgesetzt werden (siehe Ziff. 3.1).19

Der Weltraum ist für viele Bereiche der EU-Politik von Bedeutung, so auch für den «Grünen Deal», den digitalen Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt. In den vergangenen zehn Jahren hat die Europäische Union (EU) ihre institutionellen Raumfahrtaktivitäten ausgebaut und die Beteiligung des Privatsektors durch die Erleichterung des Zugangs zum Markt und zur Kommerzialisierung gefördert. Zurzeit erarbeitet die Europäische Kommission zudem einen Vorschlag für eine Verordnung über Weltraumtätigkeiten («EU-Weltraumgesetz»). Eines der Ziele des europäischen Regelungsentwurfs ist es, die unterschiedlichen Weltraumvorschriften innerhalb der EU zu vereinheitlichen, indem gemeinsame Regeln für bestimmte binnenmarktrelevante Themen festgelegt werden. Gemäss den verfügbaren Informationen wird sich die Regulierung der EU auf die folgenden Bereiche konzentrieren: Sicherheit (gemeinsame Vorschriften für die Vermeidung von Zusammenstössen und zur Eindämmung von Weltraummüll), Widerstandsfähigkeit (gemeinsame Vorschriften für Risikomanagement und Cybersicherheit im Weltraumsektor) und Nachhaltigkeit (gemeinsame Vorschriften für die Bewertung von Lebenszyklen von Weltraumtätigkeiten und zur Vermeidung der Lichtverschmutzung des Nachthimmels).

Für die Schweiz ist das Weltraumrecht der EU nicht bindend. Da alle EU-Mitgliedstaaten ebenfalls Vertragsstaaten des Weltraumvertrags der UNO sind und sich diese Vorlage auf dessen Umsetzung konzentriert, ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Regelungen in dieser Hinsicht mit dem in Ausarbeitung stehenden EU-Recht kompatibel sein werden. Es wird zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen sein, ob gewisse weitergehende Bestimmungen des EU-Rechts auch in den nationalen Rechtsrahmen der Schweiz Aufnahme finden sollen, beispielsweise mittels Verweisung auf einschlägige technische Normen. Die Vorlage ist so ausgearbeitet, dass diesen Entwicklungen bei Bedarf Rechnung getragen werden kann.

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Die beantragte Neuregelung

Die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, Haftungsfragen und Registrierung von Weltraumgegenständen bilden die Kernelemente des neuen Raumfahrtgesetzes.

4.1.1 Bewilligungspflicht für Raumfahrtaktivitäten

Konkret wird neben den allgemeinen Bestimmungen (Gegenstand, Zweck, Geltungsbereich und Begriffe) die Bewilligungspflicht für Raumfahrtaktivitäten geregelt. Damit sollen in erster Linie die Sicherheit von Raumfahrtaktivitäten erhöht und das Risiko vermindert werden, dass die Schweiz für Schädigungen auf der Erde und im Weltraum völkerrechtlich haftbar gemacht wird. Zudem bildet die Bewilligungspflicht die Grundlage, um den Betreiberinnen bestimmte Pflichten aufzuerlegen, die im Interesse der Nachhaltigkeit von Raumfahrtaktivitäten und der Vermeidung von Umweltbelastungen erforderlich sind. Schliesslich ist zu beachten, dass das Bewilligungserfordernis auch im Interesse privater Raumfahrtakteure liegt: Ohne Vorliegen einer Bewilligung kann

19 Belgien, Dänemark, Griechenland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden. Zudem verfügen das Fürstentum Liechtenstein, Norwegen und das Vereinigte Königreich über Gesetzgebungen im Bereich der Raumfahrt. 16/66