Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten
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EDA für die Erfüllung der internationalen Meldepflichten nach dem Registrierungsübereinkommen gemeldet.
4.1.6 Gebühren, Sanktionen, Datenschutz, Internationale Zusammenarbeit und Amts-
hilfe, Schlussbestimmungen
Das Raumfahrtgesetz legt die Gebühren für die Betreiberinnen fest, die im Zusammenhang mit der Aufsicht entstehen. Ebenso werden die Bedingungen für das Aussprechen von Sanktionen statuiert und die erforderlichen Vorkehrungen im Bereich des Datenschutzes reguliert. Das Gesetz umfasst schliesslich Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit und die Amtshilfe sowie die üblichen Schlussbestimmungen einschliesslich der Übergangsbestimmungen.
4.1.7 Änderung anderer Erlasse
Im Zuge des Inkrafttretens des Raumfahrtgesetz ist es nötig, Änderungen in der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 200822 (ZPO), im Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 194823 (LFG) und im Fernmeldegesetz vom 30. April 199724 (FMG) vorzunehmen. Diese befinden sich im Anhang des Vorentwurfs.
4.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Mit der Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten und der Führung des Registers für Weltraumgegenstände werden mit dieser Vorlage neue Aufgaben für den Bund generiert, die finanzielle Auswirkungen haben (vgl. Ziff. 6.1). Die effektive Wahrnehmung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, d.h. eingegangene Verpflichtungen auch umzusetzen, die Erhöhung der Sicherheit von Raumfahrtaktivitäten, die Verminderung von Haftungsrisiken des Bundes sowie das Bestreben, zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Raumfahrtakteure beizutragen, indem ihnen ein sicherer Rechtsrahmen für ihre Aktivitäten gewährleistet wird, rechtfertigen jedoch diesen zusätzlichen Aufwand. Dies gilt umso mehr, als sich zukünftig eine grössere Satellitenbetreiberin in der Schweiz ansiedeln könnte, was sich ohne nationalen Rechtsrahmen für den Bund nachteilig auswirken kann. Dabei sind auch sicherheitspolitische Überlegungen in Betracht zu ziehen. Neben den Kosten, die für den Bund entstehen, generiert der Bund durch die Erhebung von Gebühren, die durch das Bewilligungsverfahren erhoben werden, auch Einnahmen, welche die Kosten bis zu einem gewissen Grad decken können.
4.3 Umsetzungsfragen
Die Vorlage beinhaltet verschiedene Aspekte, die im Ausführungsrecht konkretisiert und umgesetzt werden müssen. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, eine Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumfahrt zu erarbeiten, die gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten soll.
In der Verordnung werden die für den Vollzug nötigen Bestimmungen statuiert. Der Bundesrat wird darin unter anderem festlegen, welche Verwaltungseinheit für die Aufsichtsfunktion über zivile Raumfahrtaktivitäten einschliesslich der Bewilligungserteilung zuständig sein wird. Im Rahmen der Umsetzung kann auch vorgesehen werden, dass
22 SR 272
23 SR 748.0
24 SR 784.10 19/66