Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten

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Im Jahr 2018, anlässlich der ersten Diskussion an der IAK unterstützte die Schweiz, wie die überwiegende Mehrheit der Staaten, die Bemühungen der IAO zur Erarbeitung einer Norm zum Thema Gewalt und Belästigung gegen Frauen und Männer in der Arbeitswelt. Die Arbeitgeber erkannten ihre Schlüsselrolle an, betonten jedoch die Notwendigkeit, ihre Verantwortung auf ein zumutbares Mass zu beschränken29. Die Arbeitnehmenden betonten, die Ernsthaftigkeit des Themas der Gewalt und Belästigung30. Es wurde ein Konsens erzielt, ein Übereinkommen, ergänzt mit einer Empfehlung, zu verabschieden.

Die schweizerische Regierung äusserte sich danach ein zweites Mal zu einem Bericht, der diese Diskussionen zusammenfasst. Die Schweiz betrachtete die daraus gezogenen Schlüsse als gute Diskussionsgrundlage. Die Schweizer Regierung begrüsste ein Übereinkommen und eine Empfehlung und unterstrich dabei, dass dieses Übereinkommen umsetzbar sein und den geteilten Verantwortlichkeiten in der Arbeitswelt Rechnung tragen müsse.

Die zweite Diskussion fand anlässlich der 108. Tagung der IAK im Jahr 2019 statt. Die Vertretenden der Regierungen, der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden bemühten sich, ein ausgewogenes und wirksames Übereinkommen und eine entsprechende Empfehlung im Kampf gegen Gewalt und Belästigung zu verabschieden. Bei den Schlusserklärungen unterstrich die Vertreterin der internationalen Arbeitgeber die Unterstützung ihrer Gruppe für dieses Übereinkommens31.

Am 21. Juni 2019 nahm die IAK das Übereinkommen Nr. 190 mit 439 gegen 7 Stimmen bei 30 Enthaltungen an32. Die Schweizer Regierung und die Sozialpartner der Schweiz stimmten alle für die Annahme des Übereinkommens.

3.4 Beurteilung

Das Übereinkommen anerkennt das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung und verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, dieses Recht zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. Es handelt sich um den ersten völkerrechtlichen Vertrag, der einen gemeinsamen Rahmen für die Prävention und Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schafft und die erste international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bietet, einschliesslich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Dies stellt einen bedeutenden Schritt für die Zukunft der Arbeit dar. Das Übereinkommen Nr. 190 anerkennt, dass das Problem der Gewalt und Belästigung Arbeitnehmende aller Sektoren und Länder betrifft und nicht nur deren Wohlergehen gefährdet, sondern auch deren grundlegende

29 107th Session of the International Labour Conf erence, Reports of the Standard -Setting Committee on Violence and Harassment in the World of Work: Summary of proceedings, 8B (rev.1), § 17 ; verf ügbar unter: ILO Homepage→ International Labour Conference → 107th Session of the International Labour Conference → Records of proceedings of ILC session→ Reports of the Standard-Setting Committee on Violence and Harassment in the World of Work: Summary of proceedings | International Labour Organization (ilo.org).

30 Idem, §19.

31 IAK, 108th Session, Reports of the Standard-Setting Committee on Violence and Harassment in the World of Work: Summary of Proceedings, 7B (Rev.), § 1726 ; verf ügbar unter: ILO Homepage → Internatinonal Labour Conf erence → Reports of the Standard-Setting Committee on Violence and Harassment in the World of Work: Summary of Proceedings | International Labour Organization (ilo.org), § 1726

32 Plenary sitting – Outcomes of the work of the Standard-Setting Committee on Violence and 13/49 Harassment in the World of Work | International Labour Organization (ilo.org), S. 23.