Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 19 Seiten

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nen. BVF und VHDS erklären sich bereit, diese Angebote im Frühbereich auszubauen, sofern die Kan- tone sie damit beauftragen und ihnen zusätzliche Ressourcen gewähren. Sie möchten zudem, dass der Begriff «Betreuung» ersetzt wird, weil die IFI kein Betreuungsangebot ist. Auch autisme suisse ro- mande ist der Meinung, dass andere Interventionen als die IFI vorzusehen sind, beispielsweise das Programm PACT, bei dem die Eltern dafür ausgebildet werden, ihr Kind zu stimulieren. Eltern, die die- sen Einsatz leisten, sollten finanziell unterstützt werden (spezielle Hilflosenentschädigung). Die IFI müsste Kindern vorbehalten sein, deren Eltern nicht an solchen anderen Programmen teilnehmen kön- nen.

Für Stiftung Kind und Autismus sind Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich, eine ausreichende Anzahl an IFI-Plätzen bereitzustellen. Aufgrund der langen Wartefristen seien eine Versorgungspla- nung und verbindliche Mindestvoraussetzungen festzulegen.