Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 19 Seiten
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Intervention auch an der Familien- und Elternfunktion gemessen werden. Schliesslich wäre es wün- schenswert, die erhobenen Daten zur «Anzahl Stunden und Wochen, die in der Regel für die IFI aufge- wendet werden» gemäss den Kategorien «direkte Arbeit mit dem Kind», «direkte Arbeit mit den Eltern» und «andere interventionsrelevante Tätigkeiten» aufzuschlüsseln. Alternativ müsste die Anzahl Stun- den und Wochen «direkte Arbeit mit dem Kind» erhoben werden.
5.7 Verschiedenes
5.7.1 Kantone
Nach Ansicht des Kantons BE sind für Kinder mit ASS, bei denen die IFI nicht bedarfsgerecht, ange- messen oder leistbar ist, andere Frühförderangebote bereitzustellen.
Der Kanton BL weist darauf hin, dass im erläuternden Bericht der Einbezug von Fachpersonen der IFI-Anbieter erwähnt wird, und verlangt, dass künftig zwingend auch die Kantone einbezogen werden.
Der Kanton VD bemerkt, dass sich für die IV-Stellen möglicherweise ein beträchtlicher Mehraufwand ergibt. Die betroffenen Personen müssten jedoch von den IV-Stellen rasch Antworten erhalten können.
Der Kanton NE wünscht, dass (finanzielle, vertragliche oder organisatorische) Anreizmassnahmen so- wie Aus- und Weiterbildungsprogramme eingerichtet werden, da die knappen fachlichen Ressourcen im Bereich Autismus zu Wartefristen führen könnten, die mit der Notwendigkeit einer frühen Interven- tion nicht vereinbar sind. Gemäss NE könnte der Begriff der Frühintervention im Übrigen darauf
schliessen lassen, dass es sich um Eingliederungsmassnahmen handelt, obwohl es hier um intensive hauptsächlich sonderpädagogische und medizinische Massnahmen geht (Psychotherapien, Ergothera- pien usw.). Auch die Verwendung des Begriffs des «schweren Autismus» überrascht NE, da er nicht aus der DSM-V hervorgeht. Die erwähnte Werteskala sei nicht bekannt.
Damit alle betroffenen Kinder von einer IFI profitieren können, ist es gemäss dem Kanton JU zentral, dass die Organisationen, die IFI anbieten, ggf. in eine interkantonale Vereinbarung aufgenommen wer- den können.
Der Kanton TI bedauert es, dass die Reisekosten von der IV nicht übernommen werden.
Der Kanton ZH regt an, Artikel 2 dahingehend umzuformulieren, dass unter dem Vorbehalt der nötigen Vereinbarung festgehalten wird, dass die Pauschalen gewährt werden, sofern die Voraussetzungen des 2. Abschnitts erfüllt sind. Er schlägt ausserdem vor, Artikel 6 in zwei Bestimmungen aufzuteilen (ein Artikel zur Dauer und ein Artikel zum Ort) und eine formelle Änderung in Artikel 21 Absatz 1 vorzu- nehmen. Zudem seien Artikel 6 und 14 nicht kohärent.
5.7.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die SVP verlangt Aufklärungsarbeit in Bezug auf das erhöhte Risiko für eine ASS bei Kindern von El- tern mit verwandten Vorfahren (z. B. Ehen zwischen Cousins). Die Partei findet, dass sich der Bund mit abschliessenden, voreiligen Schlüssen zur Wirksamkeit der IFI zurückhalten sollte, weil das Pilotpro- jekt noch nicht abgeschlossen ist.
Die SP bedauert, dass die spezifischen Gegebenheiten der Umsetzung auf Verordnungsstufe festge- schrieben werden.
5.7.3 Organisationen der Behindertenhilfe und weitere interessierte Kreise
SGEP, BVF und VHDS, HfH und UPD unterstreichen, wie wichtig es ist, andere Frühfördermassnah- men für Kinder sicherzustellen/zu entwickeln, die für die IFI nicht infrage kommen (mindestens 3/4 der Kinder mit ASS gemäss BVF und VHDS), für die noch keine ASS-Diagnose vorliegt oder für Familien, die aus sprachlichen, kulturellen oder sozioökonomischen Gründen keine IFI in Anspruch nehmen kön-