Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

5.4.3 Organisationen der Behindertenhilfe und weitere interessierte Kreise

Aus der Sicht von Inclusion Handicap, Procap, SGKJPP, autismus schweiz, autisme suisse romande, FSP, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, GSR Autismuszentrum, Pro Infirmis, Stiftung Kind und Autismus, insieme Schweiz und pädiatrie schweiz können mit der Berechnungsmethode auf Basis der ambulanten Tarife nicht alle Kosten der Leistungserbringung abgedeckt werden. Neben den im erläuternden Bericht erwähnten Aufgaben gibt es weitere, die einberechnet werden müssten: Hausbe- suche mit entsprechenden Wegzeiten, Koordination mit Partnern wie der Krippe oder der Spielgruppe, Teamtrainings und/oder autismusspezifische Weiterbildungen. SGKJPP und Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin halten fest, dass die IFI der Behandlung in einer Tagesklinik entspricht (Intensität, personelle Präsenz, spezifische Infrastruktur, Weiterbildung des Personals, engmaschige Betreuung der Kinder). Ein Grossteil der erwähnten Organisationen schlägt vor, bei der Ermittlung der Norm- oder Durchschnittskosten die (direkten und indirekten) Vollkosten zu berücksichtigen. Zudem sei ein Anpas- sungsmechanismus vorzusehen (z. B. Koeffizienten nach Intensität, Fallkomplexität oder Organisati- onsform), um Abweichungen zwischen Referenztarif und regionalen Kosten zu vermeiden. BKKB, in- cludia und Stiftung Kind und Autismus unterstreichen, dass eine kostendeckende Finanzierung sicher- zustellen ist, damit sich die Organisationen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, statt Spenden zu akquirieren. Gemäss BVF, VHDS, Psychomotorik Schweiz und Stiftung Kind und Autismus müssten die Ausbildungskosten in der Pauschale berücksichtigt werden, damit die Anforderung der Ausbildung im Bereich Autismus oder in der angewandten Interventionsmethode erfüllt wird.

Nach Ansicht von UPD müssen Pauschalen nach Kanton und nach Organisation vorgesehen wer- den, um der Heterogenität der Leistungen Rechnung zu tragen und die Organisationen nicht zu Anpas- sungen zu veranlassen, bevor die Wirksamkeit evaluiert wurde. Auch aus Gründen der Transparenz und zur Förderung der Vielfalt der Angebote seien individuelle Pauschalen angebracht.

SGKJPP und Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin weisen darauf hin, dass die Frage der Kos- tenberechnung in engem Zusammenhang mit jener der Anforderungen an die Weiterbildung des Per- sonals (Quoten ausgebildetes Personal/Personal in Ausbildung) verknüpft ist. Die derzeitige Kombina- tion verunmögliche die Umsetzung der vorgesehenen Anforderungen.

Für SGKJPP und Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin stellt die Begrenzung des IV-Beitrags auf 30 Prozent der IFI-Kosten eine erhebliche Hürde dar. Stiftung Kind und Autismus spricht sich für Teilzahlungen aus, um eine finanzielle Vorleistung der Leistungserbringer sowie mögliche Liquiditäts- engpässe zu vermeiden.

5.5 Organisatorische und finanzielle Auswirkungen, Planung und Vereinbarungen BSV-Kantone

5.5.1 Kantone

Einige Kantone weisen allgemein darauf hin, dass die Regelung zur IFI zu detailliert (SG) oder zu kom- plex (TG, GR) ist, insbesondere was die Steuerung angeht (NE). Die Verordnung muss vereinfacht werden (SG), sodass die Kantone über einen angemessenen Gestaltungsspielraum verfügen und der Aufwand minimiert werden kann. Der Kanton TG fordert eine grundlegende Überarbeitung mit einer sachgerechten, föderalistisch effizienten Kostentragung durch die IV, was automatisch die zahlreichen unnötigen administrativen Kosten für die Koordination zwischen dem Bund und den Kantonen elimi- niert.

Zahlreiche Kantone unterstreichen, dass die vorgesehenen neuen Aufgaben zu beträchtlichen Mehr- aufwänden für die Kantone führen werden (SZ, BL, GR, AG, TG, VS, GL, SH), zum Teil unnötig (TG), zu aufwändig oder zu kompliziert (GR, AG, TG), durch die geplanten Pauschalen nicht abgedeckt (GR, BL) oder für kleine Kantone nicht tragbar sind (GL). Die administrative Belastung für die (kleinen) Kan- tone muss verringert werden (GL), insbesondere betreffend die kantonale Planung (BL). Das Verfahren für die Berechnung und die Auszahlung der Pauschalen muss vereinfacht werden (GR, AG), oder da- rauf soll ganz verzichtet werden, weil die IFI vollumfänglich durch die IV zu finanzieren sei (TG). Es