Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 19 Seiten

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1. Ausgangslage

Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamt- schweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, den Leistungserbringern und bei weiteren interessier- ten Kreisen wie den Versicherungseinrichtungen und den Organisationen der privaten Invalidenhilfe ein Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 16. Oktober 2025.

2. Gegenstand

Die vorliegende Verordnung konkretisiert die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 21. März 20251 über die Invalidenversicherung (IVG)2 zur intensiven Frühintervention (IFI) für Kinder mit schwe- ren Autismus-Spektrum-Störungen. Mit der Änderung des IVG und der vorliegenden Verordnung soll die Weiterführung der Beteiligung der Invalidenversicherung (IV) an den Kosten der IFI nach Abschluss des bis zum 31. Dezember 2026 laufenden Pilotversuchs sichergestellt werden. Die Verordnung regelt insbesondere die Mindestvoraussetzungen für die Leistungserbringer, die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer IFI, die Modalitäten zur Berechnung der Pauschalen der IV sowie die Vorausset- zungen und Modalitäten für deren Ausrichtung an die Kantone. Sie präzisiert ausserdem die gesetzli- chen Bestimmungen zur Datenerhebung und -übermittlung zu Statistikzwecken und zur Auszahlung der Pauschalbeiträge.

3 Stellungnahmen

Die IFIAV wurde 90 Behörden und interessierten Organisationen vorgelegt. Ausserdem wurden die Vernehmlassungsunterlagen auf der Webseite des Bundes veröffentlicht.3 Von den eingeladenen Or- ganisationen und Institutionen reichten 13 beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eine Stellungnahme ein. 24 Kantone und 4 politische Parteien (FDP, SP, GRÜNE Schweiz, SVP) nahmen an der Vernehmlassung teil. Schliesslich äusserten sich 10 nicht eingeladene Organisationen und wei- tere interessierte Personen zur Vorlage. Insgesamt gingen im Rahmen der Vernehmlassung, die vom 25. Juni bis 16. Oktober 2025 dauerte, 51 Stellungnahmen ein:

Adressaten Angeschrieben Eingegangen Kantone 27424

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 104

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 30

Dachverbände der Wirtschaft 81

Weitere angeschriebene Organisationen 4212

Andere interessierte Organisationen/Einzelpersonen10

Total 9051

1 SR 831.20

2 BBl 2024 2242

3 Abgeschlossene Vernehmlassungen – 2025 (admin.ch)

4 Nebst den Kantonen wurde auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Stellungnahme eingeladen.