Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 19 Seiten

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Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

Die Stellungnahmen werden online veröffentlicht unter Abgeschlossene Vernehmlassungen – 2025 (admin.ch).

4. Übersicht

Eine Mehrheit der Teilnehmenden, darunter 21 Kantone und 3 der 4 politischen Parteien (FDP,

GRÜNE Schweiz, SP), die sich geäussert haben, sowie fast alle anderen Teilnehmenden haben die Verordnung insgesamt positiv oder eher positiv aufgenommen. 8 Kantone sind jedoch der Ansicht, dass die Regelung zu dicht ist und/oder übermässigen neuen administrativen Aufwand für die Kantone verursacht. 1 politische Partei (SVP) und 3 Kantone lehnen die Verordnung grundsätzlich ab (TG) oder

sind eher dagegen (BE, AG).

Die Anforderungen an die Organisation, in der die IFI erbracht wird, an das Personal, das die IFI durchführt und an die Interventionsmethode werden insgesamt mehrheitlich befürwortet, auch wenn sie manche Kantone (5) als zu detailliert erachten. Der vorgeschriebene maximale Anteil an Personen in Ausbildung (30 % gemäss Verordnung) wird hingegen von zahlreichen Teilnehmenden (15, darunter 1 Kanton) explizit abgelehnt. Eine solche Begrenzung sehen sie vor dem Hintergrund des Fachkräfte- mangels nicht mit der aktuellen Lage im Gesundheitsbereich vereinbar. Ein grosser Teil der Organisati- onen, die Stellung bezogen haben, sowie 1 Kanton finden überdies, dass die Anforderungen an die angewandte Methode ergänzt werden müssen und dass der Einbezug der Inhaberinnen und Inhaber der elterlichen Sorge klar und verbindlich geregelt sein sollte.

Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Intensität der IFI und der Möglichkeit von Ferninter- ventionen wurden grundsätzlich nicht kritisiert, während die vorgesehene Mindestdauer (90 Wochen über 2 Jahre) von einigen Teilnehmenden abgelehnt wurde (22, darunter 7 Kantone). Sie verlangen eine Verkürzung oder Flexibilisierung der Dauer, damit sie besser auf den Schulkalender abgestimmt ist.

Betreffend die Kinder, die zur Teilnahme an einer von der IV mitfinanzierten IFI berechtigt sind,

unterstreichen einige Organisationen der Behindertenhilfe (7), wie wichtig es ist, dass alle betroffenen Kinder in der Schweiz unabhängig von ihrer Wohnregion, ihrem familiären oder sozialen Umfeld und von mit dem Autismus verbundenen Störungen Zugang zur IFI haben.

Zahlreiche Kantone (13) und andere Teilnehmende (15) sind der Ansicht, dass mit der Berechnung oder dem Höchstbetrag der Pauschalen die Kosten zulasten der IV nicht gedeckt werden können und dass der Kostenanteil der Versicherung erhöht werden muss. Einige Organisationen (13) und 2 Kantone wünschen sich, dass in der Verordnung eine Übergangsbestimmung verankert wird und dass Massnahmen getroffen werden, um den Übergang vom Pilotversuch in die nachfolgende Phase zu erleichtern und Finanzierungslücken zu vermeiden.

Die Anforderungen betreffend die kantonale Planung und den Inhalt der Vereinbarungen zwischen dem BSV und den Kantonen wurden von manchen Kantonen (8) kommentiert, die der Meinung sind, dass die neuen administrativen Aufgaben vereinfacht, verringert oder zusätzlich finanziert werden müssten.

Die Evaluation der IFI, die Datenerhebung und der Datenschutz gaben Anlass zu zahlreichen Ver- besserungsvorschlägen. 5 Kantone und 16 Organisationen schlagen insbesondere Ergänzungen der Evaluationskriterien oder zusätzliche Anforderungen in der Verordnung zur Qualität und/oder Finanzie- rung der Evaluation sowie zum Schutz der Rechte der Versicherten vor.