Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/21: Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) · 19 Seiten
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sollte die Möglichkeit bestehen, dass sich mehrere Kantone zusammenschliessen, um die Aufgaben gemeinsam zu erfüllen (GL).
Der Umfang der neuen administrativen Aufgaben ist gemäss den Kantonen BE und SH schwer abzu- schätzen; sie müssen für die Kantone überschaubar sein (BE); aus dem erläuternden Bericht geht nicht hervor, wie hoch dieser Administrativaufwand ist (SH). Der Kanton LU hält den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der Planung und dem Abschluss einer Vereinbarung für verhältnis- mässig. Der Kanton möchte in die Ausarbeitung der diesbezüglichen Vorlagen einbezogen werden.
Der Kanton UR möchte, dass für die Planung kantonsspezifische Gegebenheiten und kantonsübergrei- fende Angebote möglich sind. Der Kanton VS verlangt eine Verkürzung der sechsmonatigen Frist für die Einreichung des Gesuchs um eine Erneuerung der Vereinbarung. Die Frist sollte drei Monate be- tragen, damit sie mit dem kantonalen Budgetprozess vereinbar ist. Der Kanton SZ hält fest, dass der IV-Fonds die neuen Aufgaben bei den IV-Stellen zu tragen hat.
5.5.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Gemäss der SVP werden die geplanten neuen Aufgaben beträchtlichen administrativen und finanziel- len Mehraufwand für die IV und die Kantone verursachen. Die Partei hebt hervor, dass die Schätzung der Kosten für die IV gegenüber jener in der Botschaft nach oben korrigiert wurde, obwohl der Mehr- wert der IFI noch nicht hinreichend evaluiert wurde. Sie fordert eine klare Begrenzung staatlicher Ein- griffe sowie eine transparente und kontrollierte Finanzierung. Beide Erfordernisse seien mit der Vorlage nicht erfüllt. Die Kosten für die IV von jährlich 20 Millionen seien viel zu hoch und dürften weder dem Versicherungskollektiv noch den Steuerzahlenden übertragen werden. Die IFI müsse angesichts der Finanzlage der IV kostengünstiger erfolgen.
Nach Ansicht der SP ist es suboptimal, dass die Kantone alle einzeln mit dem BSV Vereinbarungen aushandeln müssen, was zu Unsicherheiten oder einem Angebotsunterbruch führen kann. Die SP hält die Kantone an, die Verhandlungen umgehend aufzunehmen, und erwartet vom BSV, dass die not- wendigen personellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die Umsetzung rasch voranzutreiben.
Darüber hinaus bleibt für die Partei unklar, was geschieht, wenn ein Kanton darauf verzichtet, Ver- handlungen mit dem BSV aufzunehmen.
5.5.3 Organisationen der Behindertenhilfe und weitere interessierte Kreise
Die verlangte Planung und der Abschluss der Vereinbarungen bis Ende 2026 ist unrealistisch und/oder birgt das Risiko von Lücken in der Finanzierung durch die IV, so die Meinung von Inclusion Handi- cap, Procap, SGKJPP, autismus schweiz, autisme suisse romande, FSP, BKKB und includia, Exper- tengruppe Kinder- und Jugendmedizin, GSR Autismuszentrum, Pro Infirmis, insieme Schweiz und pä- diatrie schweiz. Sie schlagen mehrheitlich vor, eine Vorbereitungsphase mit Meilensteinen für die Um- setzung sowie eine Übergangszeit von mindestens 1,5 Jahren vorzusehen. Ausserdem müssten ge- staffelte Eintrittsfenster mit versetzten Fälligkeiten für die erste Periode ermöglicht und eine Siche- rungsklausel aufgenommen werden, wonach die IV ausnahmsweise direkt zahlen kann, wenn eine Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt. Gemäss Stiftung Kind und Autismus könnte sich eine Finanzierungslücke ergeben, weil künftig keine finanzielle Unterstützung durch Organisationen der Be- hindertenhilfe mehr möglich ist.
Für UPD ist der Umfang der neuen administrativen Aufgaben schwer abschätzbar; der Aufwand muss für die Kantone überschaubar sein. BVF und VHDS erachten es als notwendig, die kantonale Aufsicht über die Organisationen (Verfahren, Inhalt, Frequenz) in Leitlinien auf Bundesebene zu defi- nieren. GSR Autismuszentrum verlangt die Einrichtung eines regelmässigen Austauschs zwischen BSV/EDI, IV-Stellen und einem Kreis anerkannter IFI-Zentren, um die Umsetzung zu begleiten.