Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Die Mineralölsteuern (Mineralölsteuer und -zuschlag) auf fossilen Treibstoffen sind die Haupteinnahmequelle des Bundes zur Finanzierung der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Sie dienen der Alimentierung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV; 1,3 Mrd. Fr. im Jahr 2024), des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF; 1,7 Mrd. Fr.) und des allgemeinen Bundeshaushaltes (1,3 Mrd. Fr.). Der Strassenverkehr spielt im Verkehr eine zentrale Rolle, da über ihn rund 80 Prozent des gesamten Personenverkehrs abgewickelt werden.

Aktuell betragen die Mineralölsteuern auf Benzin 76,82 Rappen und auf Dieselöl 79,57 Rappen pro Liter. 2024 hat der Bund über die Mineralölsteuern insgesamt 4,2 Milliarden Franken (Reinertrag, ohne Flugtreibstoffe und Brennstoffe) eingenommen. Im Jahr 2019 (vor der Covid-Pandemie) konnten noch Mineralölsteuereinnahmen von gut 4,4 Milliarden Franken und im Jahr 2015 rund 4,6 Milliarden Franken verzeichnet werden.

Mit der zunehmenden Elektromobilität und der damit verbundenen Abnahme von benzin- und dieselangetriebenen Fahrzeugen gehen die Mineralölsteuereinnahmen zurück, weshalb die Finanzierung der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr in Zukunft ohne Massnahmen nicht mehr gesichert ist. Im Jahr 2030 dürften gemäss Schätzungen circa 30 Prozent und im Jahr 2040 bereits circa 70 Prozent der Personenwagen batterieelektrisch angetrieben werden (inkl. Plug-in-Hybride). Die Personenwagen sind mit einem Anteil von rund drei Vierteln am gesamten Fahrzeugbestand die zahlenmässig dominierende Fahrzeugart, weshalb sie im vorliegenden Bericht im Vordergrund steht.

Abbildung 1: Entwicklung des Personenwagenbestandes nach Antriebsarten1

Anzahl Fahrzeuge in Millionen

6.0

5.0

4.0

Wasserstoff-Brennstoffzelle Verbrennungsmotoren 3.0

Plug-in-Hybrid

Batterieelektrisch

2.0

1.0

0.0

2020 2025 2030 2035 2040 20452050

Bei den übrigen Fahrzeugarten ist langfristig eine ähnliche Entwicklung zu erwarten. Im Anhang 1 werden die Zusammensetzung des aktuellen Bestandes der immatrikulierten Strassenfahrzeuge und der Anteil der Elektrofahrzeuge ausgewiesen. Im Anhang 2 wird die erwartete Entwicklung des Bestandes nach Antriebsarten für leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge und Motorräder aufgezeigt. Im

1 Quelle: Handbuch Emissionsfaktoren (HBEFA), INFRAS, 2024