Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Abbildung 2: Schätzung der Einnahmen (Bruttoeinnahmen)

Einnahmen in

Mio. Fr.

6'000

5'000

4'000

3'000

2'000

1'000

-

MinöSt-Grundsteuer MinöSt-Zuschlag Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen

Die Auswirkungen auf die drei Finanzierungsinstrumente werden in den folgenden Ziffern detailliert erläutert.

1.2.2 Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)

Der NAF dient der Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen sowie den Bundesbeiträgen für die Agglomerationsprogramme. Die Einlagen in den NAF setzen sich hauptsächlich aus dem Mineralölsteuerzuschlag, der Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette), der Automobilsteuer und bis zu 10 Prozent aus der Mineralölsteuer zusammen. Diese Einlagen beliefen sich für das Jahr 2024 auf insgesamt 2,65 Milliarden Franken, wovon der grösste Teil auf den Mineralölsteuerzuschlag (1,69 Mrd. Franken) entfällt. So werden heute rund 60 Prozent der NAF-Einnahmen durch den Beitrag der Automobilistinnen und Automobilisten sichergestellt, der beim Tanken von Benzin oder Diesel anfällt.

Beim NAF wird über die Hälfte der Ausgaben für die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen aufgewendet, d.h. für den täglichen sicheren Verkehr, was jährlich einem Betrag von mehr als 2 Milliarden Franken entspricht. Zwischen 9 und 12 Prozent der Ausgaben des NAF sind für den Agglomerationsverkehr bestimmt. Dabei handelt es sich um Beiträge an die Kantone, um die Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Weitere Ausgaben sind für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehen. Schliesslich ermöglicht der NAF die Finanzierung von Ausbauten im Sinne einer Kapazitätserweiterung und von Grossprojekten. Auf diese Projekte entfallen etwa 15−20 Prozent der Ausgaben des NAF.

Der NAF darf sich aus rechtlicher Sicht nicht verschulden und muss daher ständig über ausreichende Liquidität verfügen. Diese Liquidität geht jedoch zurück. Ende 2023 betrug sie 3,67 Milliarden Franken und Ende 2024 noch 3,40 Milliarden Franken, Tendenz sinkend für die nächsten Jahre. Momentan und in den kommenden Jahren, d.h. vor der Einführung einer Abgabe bzw. Steuer, wird der NAF ein jährliches Defizit verzeichnen, das aus den aktuellen Reserven finanziert werden wird. Diese Reserven 13/158