Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Dossiers in Bearbeitung per 31. Dezember
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Die Kantone sind in höchst unterschiedlichem Mass mit dem grenzüberschreitenden Alimenteninkasso konfrontiert. Fast die Hälfte aller hängigen ausgehenden Gesuche betreffen drei Kantone (ZH, AG, BE). Der Kanton Zürich schickt pro Jahr ca. 250 Gesuche ins Ausland, was gleich viele sind wie aus den 17 Kantonen mit den wenigsten Gesuchen zusammen. Sieben Kantone haben im Jahr 2024 kein einziges neues Gesuch ins Ausland geschickt.
Bei den eingehenden Gesuchen variieren die Zahlen ähnlich stark zwischen den Kantonen: Mehr als die Hälfte der eingehenden Gesuche sind auf fünf Kantone verteilt (ZH, SG, AG, BE, TG). Der Kanton mit den meisten Gesuchen (ZH) bearbeitet mehr Gesuche als die Hälfte aller anderen Kantone zusammen, und sechs Kantone haben 2024 nur ein oder gar kein Gesuch aus dem Ausland erhalten.
Gesuche in Bearbeitung 2024. Weiss die ausgehenden, schwarz die eingehenden Gesuche
Auffällig ist, dass einige Kantone massiv weniger Gesuche unter dem geltenden NYÜ ins Ausland schicken, als sie aus dem Ausland erhalten. Dies ist teils auf fehlende Ressourcen in den Kantonen und teils auf mangelnde Erfolgsaussichten im Ausland zurückzuführen. Insbesondere die Grenzkantone erledigen viele Fälle auch direkt, ohne über die Zentralbehörden des NYÜ zu gehen, oder beauftragen selbst Anwälte im Ausland mit der Titelvollstreckung; diese Fälle erscheinen nicht in der Statistik.
Eine Umfrage bei den kantonalen Empfangs- und Übermittlungsbehörden im Jahr 2020 ergab, dass jedes Jahr über 1 Mio. CHF Unterhaltszahlungen vom Ausland in die Schweiz und mehr als 1,5 Mio. CHF von der Schweiz ins Ausland überwiesen werden. Hinzu kommen ca. 1 Mio. CHF, die dank direkter Kontaktaufnahme der Schweizer Behörden mit unterhaltspflichtigen Personen im Ausland einkassiert werden. Da nur ca. die Hälfte der kantonalen Behörden Rück-