Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten

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Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

Gemäss asut, Suissedigital, Sunrise und Swisscom soll die Bestimmung dahingehend ergänzt wer den, dass neben international anerkannten auch länderspezifische Identifikatoren mitberücksichtigt werden können (wie auch bei Artikel 29 und Artikel 28 AEFV).

PTI+ begrüsst ausdrücklich die explizite Trennung der Notdienste von den übrigen Diensten.

Gemäss SZBLIND ist für Menschen mit Hörbehinderung und Taubblindheit auch für die Hilfs- und Be ratungsdienste entweder ein Zugang über RTT oder anderweitige, barrierefreie Kommunikationsmög lichkeiten vorzusehen (wie Chat oder E-Mail).

Anhang Begriffe und Abkürzungen

Suissedigital, Sunrise wie auch Swisscom weisen darauf hin, dass die Verweise auf die massge benden Standards nicht auf Stufe Verordnung erfolgen sollten, sondern aufgrund der raschen Ent wicklung auf Stufe TAV festzulegen und dort zudem die Standards zusätzlicher Gremien aufzuführen seien (insb. auch betr. NG eCall).