Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
Der Kanton SH begrüsst die Vorlage, beantragt aber eine Überprüfung der Fristen und betont die Be deutsamkeit einer koordinierten Kommunikation gegenüber der Bevölkerung.
Der Kanton TI bewertet die Revision als wichtiger Schritt zu mehr Inklusion und Modernisierung des schweizerischen Notrufsystems. Insbesondere die Einführung von RTT ermögliche hör- oder sprach behinderten Personen einen direkten Zugang zu den Rettungsdiensten. Insgesamt förderten die Än derungen ein schnelleres und effizienteres Eingreifen der Behörden und erhöhten damit die allge meine Sicherheit. Der Kanton weist darauf hin, dass in der gemeinsam von der Polizei und Feuerwehr betriebenen Alarmzentrale (CECAL) an der Einführung einer Software gearbeitet werde, die neben Sprachanrufen auch SMS und Videoanrufe für die Notrufnummern 112, 117 und 118 ermögliche; auf grund der organisatorischen Trennung sei der Sanitätsnotdienst (144) nicht involviert. Für die Einfüh rung von RTT seien zusätzliche technische Updates nötig. Aufgrund der aktuell noch fehlenden kon kreten technische Angaben könnten derzeit aber weder Infrastrukturbedarf noch Implementierungs- und Betriebskosten abgeschätzt werden. Der Kanton TI erachtet die Ausdehnung der Einführung von RTT auf die Hilfs- und Beratungsdienste als prüfenswert.
Der Kanton ZH begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich.
143.ch steht der vorgeschlagenen Entwicklung insgesamt sehr positiv gegenüber.
Die AGV, Pro Juventute und die SODK begrüssen die Vorlage, insbesondere die Einführung des Zu gangs zu den Notdiensten über RTT und der Kurznummer für die Opferhilfe als wesentliche Mass nahme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.
asut, economiesuisse, Salt, Suissedigital, Swisscom und Sunrise begrüssen die Vorlage, bean tragen jedoch teilweise materielle Anpassungen einzelner Bestimmungen und insbesondere auch län gere Fristen für die Umsetzung. Suissedigital unterstützt zudem die Stellungnahme von Sunrise.
asut, economiesuisse, Salt, Suissedigital, Sunrise und Swisscom weisen darauf hin, dass die
vom BAKOM für die Umsetzung benötigen Informationen (angepasste technischen und administrati ven Vorgaben [TAV], Routinginformationen, Dienste und deren Leistungsmerkmale) vor Beginn der Umsetzungsfristen vorliegen müssten. Swisscom weist darauf hin, dass die heute bereits für einzel nen Dienste bestehenden fernmelderechtlichen Leistungsmerkmale (Rufnummernerzwingung und Standortidentifikation) neu vergeben oder festgelegt werden müssten, damit verhindert werden könne, dass die Anbieterinnen bestehende Leistungsmerkmale gegebenenfalls aufwändig deaktivieren und wiederum reaktivieren müssten. Für Suissedigital ist eine Anpassung der zeitlichen Abfolge bei der Inkraftsetzung der einzelnen Absätze betreffend die Leistungsmerkmale (von Art. 29 und Art. 84 FDV) vorzunehmen, um solche unnötige Aufwände konsequent zu verhindern.
asut, economiesuisse, Salt, Suissedigital und Sunrise sind der Ansicht, dass die vorgesehene Ko ordinationspflicht zur Bekämpfung von massenhaften Fehlalarmen einen hohen Aufwand mit sich bringe, ohne der Problemlösung zu dienen. Einzig die Ursprungs- bzw. Netzzugangsanbieterin müsse in die Pflicht genommen werden. Sunrise lehnt insbesondere die mit dem Recht verbundene Verant wortung dezidiert ab, Nutzende in einer solchen Konstellation auch vom Netz trennen zu können. Dies stehe im Widerspruch zur grundlegenden Konzeption des Notrufs, dass ein Zugang zu diesen Diens ten grundsätzlich jederzeit gewährleistet sein muss. Suissedigital lehnt die Netztrennungen ebenfalls ab.
asut, economiesuisse, Salt, Sunrise und Swisscom weisen darauf hin, dass den Anbieterinnen für die ressourcenintensive Umsetzung eine angemessene Frist eingeräumt werden müsse. Die Umset zung erfordere bei der Implementierung einen erheblichen Aufwand für die Analyse, Entwicklung und Koordination und sei teilweise auch abhängig von externen Lieferanten. Die Umsetzung habe weitrei chende Auswirkungen auf die Prozesse, Plattformen und Systeme der Anbieterinnen.