Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten

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Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

1 Einleitung

Am 20. Juni 2025 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verord nung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1) bezüglich der Anpassung der Notrufbestimmungen. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die interessierten Kreise waren eingeladen, bis zum 14. Oktober 2025 Stellung zu nehmen. Insge samt gingen 57 Stellungnahmen zum in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf ein. Die einzel nen Teilnehmenden und das entsprechende Abkürzungsverzeichnis sind im Anhang aufgeführt. Die Stellungnahmen können auf der Publikationsplattform des Bundes – Fedlex Bundesrecht | Fedlex – eingesehen werden.

Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung durchwegs positiv bewertet und als wichtigen Schritt in Richtung eines modernen, resilienten und zukunftstauglichen Notrufsystems betrachtet. Weiter wer den insbesondere die Einführung des Zugangs zu den Notdiensten über Echtzeittext (Real Time Text, RTT) und der Kurznummer für die Opferhilfe als wesentliche Massnahme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt begrüsst. Neben den punktuell geforderten Anpassungen, so im Bereich der beim Notrufzu gang sicherzustellenden Leistungsmerkmalen (Leitweglenkung, Rufnummernerzwingung [CLIRO; Cal ling Line Identification Restriction Override], Standortidentifikation/Nutzung der geräteeigenen Or tungsfunktion), werden vor allem auch längere Fristen für die Umsetzung gefordert. Sodann wird auf die anfallenden Kosten aufmerksam gemacht, die bei der Umsetzung für die Kantone, die Zentralen und die Dienste anfallen. Weitergehend wird unter Ziffer 2 auf die allgemeinen Bemerkungen einge gangen.

2 Allgemeine Bemerkungen

Der Kanton AG unterstützt die vorgesehenen Änderungen vollumfänglich, steht jedoch der Möglichkeit skeptisch gegenüber, dass Notrufe mittels RTT abgesetzt werden können. Menschen mit Sinnesbe hinderungen können im Notfall über den Vermittlungsdienst oder über die App «DeafVoice» Hilfe ho len. Insbesondere die fehlende Möglichkeit, gewisse für den Einsatz des Notdienstes notwendige In formationen sprachlich erfragen zu können, bzw. diese nur rein über eine schriftliche Kommunikation in Erfahrung bringen zu müssen, bedeute einen Mehraufwand für die Zentralen und führe in den meis ten Fällen zu Verzögerungen.

Die Kantone AI, AR, FR, GR und LU sowie Die Mitte, die GVZ, die SPS, der SSV und der SGV-USAM sind mit der Vorlage einverstanden, ohne detaillierter auf diese einzugehen oder weitergehend Stellung zu nehmen. Teilweise wird unter Zustimmung auf eine eigene Stellungnahme verzichtet. Der Kanton GR begrüsst ausdrücklich die Einführung der Kurznummer 142 als wichtigen Beitrag zur Stär kung des Opferschutzes in der Schweiz. Die SVP befürwortet die Modernisierung des Notrufs und be tont das grosse öffentliche Interesse an einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Notrufsystems als Telekommunikationsdienst, insbesondere im Hinblick auf eine drohende Strommangellage.

Die Kantone BE, BL, BS, NE, TG, VD, VS und ZG beziehen sich in ihren Stellungnahmen teilweise auf die Stellungnahme der PTI1 und schliessen sich diesen Anpassungsvorschlägen an. Sie machen darauf aufmerksam, dass die Anpassungen und deren Umsetzung auch weitreichende Auswirkungen auf die Notdienste und deren Zentralen haben und daher eine angemessene Zeit zur Umsetzung be nötigt werde. Aus Sicht des Kantons BE sind bei der Einführung von RTT begleitende Massnahmen

1In der Folge werden die Stellungnahmen der Vernehmlassungsadressaten, welche sich ganz oder partiell auf die Stellungnahme beziehen, unter PTI+ referenziert. Die Vernehmlassungsadressaten werden jedoch weiterhin bei den einzeln von ihnen vorgebrachten Anliegen ausdrücklich erwähnt.