Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste

asut, economiesuisse und Salt weisen auf die hohe technische und organisatorische Komplexität wie auch die Notwendigkeit einer gesamtheitlichen End-zu-End-Betrachtung (von den Endgeräten der Anrufenden bis in die Zentralen) hin, da die neuen Anforderungen nicht allein durch die Fernmelde dienstanbieterinnen erfüllt werden könnten.

Microsoft unterstützt die Modernisierung der Notrufe in Europa und die individuellen Bemühungen je des Landes, seine Notrufannahmesysteme zu verbessern. Sie stimmen ebenfalls zu, dass es für die Länder von entscheidender Bedeutung ist, Pläne zu entwickeln, um sich an technologische Entwick lungen im Bereich des Zugangs zu Notdiensten anzupassen. Microsoft sieht die Einrichtung einer zentralen Notrufzentrale („zentrale PSAP“) zur Bearbeitung mobiler Notrufe als besonders effektiv an, ist für die Unterstützung von Anrufern mit Behinderungen und erachtet die Wiederherstellung nach Ka tastrophen als noch relevanter. Um ein widerstandsfähigeres, effizienteres und zukunftsfähigeres Not fallkommunikationssystem zu schaffen, sollten die Länder flexiblere Architekturen und Praktiken als die derzeitigen einführen. Microsoft schlägt vor, Notrufe an eine einzige zentrale Notrufzentrale wei terzuleiten.

Für Salt ist es zudem eminent wichtig, dass die Mobilfunkbetreiberinnen ihr Mobilfunknetz ausbauen und erneuern können, um die Sicherstellung der Abdeckung und somit auch des Notrufzugangs ge währleisten zu können.

Für die SBB sind die Anpassungen vor allem für die Transportpolizei von besonderer Wichtigkeit, da mit ihre Kundinnen und Kunden diese in Notfällen schnell und reibungslos erreichen können.

Suissedigital unterstützt die Modernisierung des Notrufsystems und die Einführung von RTT zur Ver besserung der Barrierefreiheit, beurteilt jedoch einige Elemente kritisch. So könnten einzelne Vorga ben nur umgesetzt werden, wenn dies technisch möglich ist.

Pro Juventute und das Tox weisen darauf hin, dass sie durch die Revision zum Hilfs- und Beratungs dienst werden und dass sie mit diesem Wechsel das essenzielle Recht auf die Leistungsmerkmale (Rufnummernerzwingung, Standortidentifikation) verlören, bzw. nur unter bestimmten Voraussetzun gen wieder darum ersuchen könnten.

Pro Juventute hebt ihre Doppelfunktion als niederschwellige Beratungsstelle und lebensrettende In stanz für Kinder- und Jugendliche hervor, die eine hohe Glaubwürdigkeit geniesse. Das Angebot werde nach der Covid-Pandemie mehr als doppelt so viel in Anspruch genommen. Stark zugenom men hätten dabei die Beratung im Bereich der Krisen- und Suizidprävention sowie die Fälle, in denen die Blaulichtorganisationen alarmiert werden mussten. Sie begrüsst die Modernisierung und Digitali sierung des Notrufsystems grundsätzlich und unterstreicht die Notwendigkeit für eine stabile und gut ausgestattete Infrastruktur. Bei der Umsetzung und künftigen Revisionen sollte den speziellen Bedürf nissen vulnerabler Zielgruppen besonders Rechnung getragen werden. Pro Juventute appelliert an den Bundesrat, die vom Parlament überwiesene Motion 21.3264 von Christophe Clivaz («Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychischer Gesundheit sowie Suizid. und Gewaltprävention») voranzutreiben, damit die Finanzierung dieser Organisationen und deren wichtigen Tätigkeiten sichergestellt werden können.

Pro Juventute und die SODK erachten die Einführung des Zugangs zu den Notdiensten über RTT als wichtigen Schritt, um gehörlosen und hörbehinderten Personen den gleichberechtigten Zugang zu den Notdiensten zu gewährleisten. Sie begrüssen die Einführung einer Kurznummer für die Opferhilfe als gemeinsame Massnahme von Bund und Kantonen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und als sinn volle Ergänzung des bestehenden Angebots, um Betroffenen Erwachsenen wie auch Kinder und Ju gendlichen unkompliziert und vertrauensvoll eine Unterstützung anbieten zu können. Die Schweiz er fülle mit der Einführung von RTT und der Kurznummer für die Opferhilfe sowohl zentrale Anliegen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention wie auch Anforderungen, die sich aus der Istanbul-Konvention ergeben und die auch in parlamentarischen Vorstössen gefordert werden. Pro Juventute betrachtet