Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/30: Teilrevision der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) · 17 Seiten
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Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
wie Information und Unterstützung für Betroffene notwendig. Zudem solle das BAKOM die Blaulichtor ganisationen in die Weiterentwicklung der Notrufregulierung einbeziehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die technischen Modalitäten zum jetzigen Zeitpunkt noch weitgehend unklar seien, erscheint dem Kanton VD die festgelegte Frist für die Umsetzung von 24 Monaten als zu knapp bemessen. Es bestehe ein echtes Risiko, dass die Frist nicht eingehalten werden könne.
Die Kantone GE und SO, die AGV, die FKS, die GVSG, die GVZ, die KSSD, die RK MZF, der SSV, die VKG und die VSBF haben die Stellungnahme der PTI+ eingereicht oder beziehen sich ganz oder grösstenteils auf diese; das gilt auch für die Kantone NW und UR, die sich vollumfänglich der Stellung nahme der RK MZF anschliessen, sowie auch für die KKPKS, die in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf die Stellungnahme der PTI+ verweist und diese explizit unterstützt.
Die Anpassungen werden von PTI+ als wesentliche Verbesserung für ein resilientes, zukunftstaugli ches Notrufwesen gesehen, die sowohl die technische Entwicklung wie insbesondere auch die Be dürfnisse der Notsuchenden und der Notrufdiensten berücksichtige. Insbesondere begrüsst werden die Orientierung am Referenzmodell Notrufe Schweiz, die Praxistauglichkeit und die Einbindung aller Akteure, die Einführung von RTT, die Trennung der verschiedenen Dienste (in Notdienste sowie Hilfs- und Beratungsdienste) und die Einführung der Kurznummer für die Opferhilfe. Nach der Umsetzung der Vorgaben durch die Anbieterinnen müssten ebenfalls bei den Notdiensten technische und opera tive Anpassungen vorgenommen werden, welche eine angemessene Zeit in Anspruch nehmen wer den. Die Kommunikation über die Verfügbarkeit der Dienste solle koordiniert und in Absprache mit al len Beteiligen erfolgen. Es wird empfohlen, zukünftige technologische Entwicklungen (Dienste wie die Videotelefonie i. S. d. «Total Conversation») frühzeitig bei Revisionen der Grundlagen zu berücksichti gen. Verweise auf technische Standards sollten in den zugehörenden technischen und administrativen Vorschriften erfolgen.
Der Kanton GE begrüsst die Vorlage, beantragt aber in gewissen Bestimmungen einige Anpassun gen. Er empfiehlt, die Verteilung von Informationen bezüglich der Verfügbarkeit der Anpassungen mit allen interessierten Parteien zu koordinieren. Er deutet weiter an, dass gewisse gehörlose Personen Schwierigkeiten haben könnten, Französisch zu schreiben und schlägt Anpassungen nach dem Bei spiel des französischen Notrufdienstes 114 vor.
Vom Kanton GL werden die geplanten Änderungen als Stärkung des Schweizer Notrufwesens be grüsst. Sie führten zu einer grösseren Resilienz des Notrufwesens der Schweiz. Sowohl in Bezug auf die Einführung der zentralen Kurznummer für die Opferhilfe, wozu sich die Kantone im Rahmen der «Roadmap Häusliche Gewalt» von Bund und Kantonen vom 30. April 2021 verpflichtet haben, wie auch bezüglich der Einführung von RTT, weist GL auf die für die Kantone entstehenden Kosten hin. Die Kosten für den Betrieb des Opferdienstes ausserhalb der Bürozeiten und an den Wochenenden beliefen sich auf unter 10'000 Franken; die zusätzlichen Kosten für die Einführung von RTT müssten beachten werden und seien transparent zu kommunizieren und zu verhandeln.
Der Kanton JU verzichtet auf eine explizite Stellungnahme bezüglich der gesamten Vorlage, betont aber, dass die vorgeschlagenen Änderungen hohe Kosten für den Kanton verursachen würden, und beantragt eine Verlängerung der Fristen für die Umsetzung: eine Frist von 36 Monate für die Anpas sung ihrer Infrastruktur und 60 Monate für die komplette Verfügbarkeit von RTT.
Für die Kantone OW, SG und SZ stellen die Anpassungen einen bedeutenden Schritt zur Stärkung, Modernisierung und Inklusion im Notrufwesen dar. Sie begrüssen ausdrücklich die Einführung von RTT und die Kurznummer für die Opferhilfe zum Schutz gefährdeter Personen. Der Kanton OW be grüsst die beschränkte Einführung von RTT für die Notdienste, da dies für die Hilfs- und Beratungs dienste nicht flächendeckend umsetzbar wäre. Der Kanton SG weist auf die erheblichen notwendigen Investitionen in die neuen Technologien hin und hebt die Schulung des Personals hervor, die sorgfäl tig geplant und umgesetzt werden müsse. Der Kanton SZ erachtet die geplanten Umsetzungsschritte als realistisch und gut abgestimmt.