Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/33: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) · 14 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Ohne Verlängerung des FiREG dürfte das finanzielle Risiko des Bundes nicht wesentlich sinken, denn es bestünde die durch die Rettungsaktion von 2022 bekräftigte Erwartung, dass der Bund intervenieren würde, sollte ein sEVU in eine finanzielle Notlage geraten. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Bereitstellung der Liquidität durch den Bund nicht abgegolten würde.

Mit der Verlängerung des FiREG wird auch die Beobachtungs- und Informationspflicht der ElCom weitergeführt, insbesondere die kontinuierlichen Datenauswertungen für das Liquiditätsmonitoring (Art. 24 FiREG), damit zusammenhängend Rückfragen bei den sEVU und die entsprechende Berichterstattung zuhanden des Bundesamtes für Energie (BFE). Für die Bewältigung dieser Aufgaben benötigt die ElCom 100 Stellenprozente bzw. finanzielle Mittel im Umfang von jährlich 180’000 Franken. Ausserdem benötigt die ElCom im Zusammenhang mit der Plausibilisierung von Liquiditätsdaten finanzielle Mittel im Umfang von jährlich 80'000 Franken.

Die Vorlage könnte zudem vorübergehend zu einem personellen Mehrbedarf für die Verwaltung allfälliger Darlehen oder die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben führen, namentlich beim BFE und bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Verlängerung des FiREG trägt dazu bei, die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz zu erhöhen. Davon profitieren auch die Kantone und Gemeinden, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt an den sEVU beteiligt sind. Finanzhilfen für sEVU werden nur subsidiär gewährt. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass es primär Aufgabe der sEVU selbst und der Kantone als ihre Eigentümer ist, laufend alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Krisensituationen zu begegnen, das Fortbestehen der betroffenen Unternehmen zu gewährleisten und damit Finanzhilfen des Bundes im Endeffekt zu verhindern.

Käme es zu definitiven Verlusten auf gewährten Darlehen des Bundes, würden diese aufgeteilt. Dabei übernimmt der Bund 50 Prozent der Verluste und die Gesamtheit der Kantone die restlichen 50 Prozent. Für das Mittragen des Verlustrisikos sollen die Kantone hälftig an den vom Bund vereinnahmten Risikozuschlägen beteiligt werden.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Gemäss dem Gefährdungsdossier des Bundes würde ein grossflächiger Stromausfall in der Schweiz enorme Schäden an Personen, Vermögen und wirtschaftlicher Leistung nach sich ziehen. Da die Vorlage dazu beiträgt, die Stromversorgungssicherheit der Schweiz zu erhöhen, kann von positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft ausgegangen werden.