Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/33: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) · 14 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Der sogenannte Rettungsschirm wurde aufgrund der extremen Preissteigerungen im Sommer 2022 auf den Energiemärkten eingeführt. Diese starken Preisausschläge könnten eine Kettenreaktion nach sich ziehen und dadurch die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gefährden. Es gibt verschiedene Schadenszenarien, welche zu einer Gefährdung der systemkritischen Funktionen der Stromversorgung führen können. In der vergangenen Krise hat ein sprunghafter Anstieg der Marktpreise und der Marktpreisvolatilität zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf (erhöhte Anforderungen an finanzielle Sicherheitsleistungen, insbesondere bei den Börsen) geführt. Dies hätte für die betroffenen Unternehmen zu einer temporären Sistierung von der Börse führen können, falls sie die notwendigen liquiden Mittel nicht hätten bereitstellen können. Eine solche Sistierung hätte negative Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der kurzfristigen Positionen und damit auf das Fahrplanmanagement und den sicheren Netzbetrieb gehabt, wodurch die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.

Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)1 läuft am 31. Dezember 2026 aus und sollte gemäss Botschaft per 1. Januar 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden. Mit der am 5. Dezember 2024 überwiesenen Motion 22.4132 Eingrenzung der volkswirtschaftlichen Risiken von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft wurde der Bundesrat zudem vom Parlament beauftragt, die vorgenannten volkswirtschaftlichen Risiken mit gesetzlichen Massnahmen rasch und wirksam einzugrenzen.

Der Bundesrat hat bereits eine Reihe von Massnahmen aufgegleist, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen. Als erste Etappe verabschiedete er am 29. November 2023 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)2. Das Parlament hat diese Vorlage in der Frühjahrssession 2025 verabschiedet. Das Gesetz orientiert sich an der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 vom 25. Oktober 20113 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (REMIT-Verordnung), die im Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Das BATE soll für mehr Transparenz im Energiehandel sorgen, die Aufsicht verbessern sowie sowie das Vertrauen in die Integrität der Märkte festigen..

Als weitere Etappe führte der Bundesrat vom 8. März bis 14. Juni 2024 eine Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen)4 durch. Dies mit dem Ziel die Resilienz der sEVU zu stärken. In der Vernehmlassungsvorlage wurden Vorgaben zur Organisation und dem

1 SR 734.91

2 BBl 2023 2864

3 Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts, ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.

4 BBl 2024 574