Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/33: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) · 14 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

Risikomanagement der sEVU sowie konkrete Anforderungen betreffend die Liquidität und das Eigenkapital vorgeschlagen. Die Vorlage stiess jedoch in der Vernehmlassung auf starke Kritik. Sie wurde als unverhältnismässig starker Eingriff in die Unternehmensführung der Stromversorgungsunternehmen betrachtet.5

Der Bundesrat hat daher entschieden, den Fokus dieser Vorlage auf eine Stärkung der Transparenz in Bezug auf das Risikomanagement der sEVU zu legen und vorerst auf Vorgaben zu Mindestanforderungen an das Eigenkapital, die Liquidität und zum Verschuldungsgrad zu verzichten. Demzufolge sollen nunmehr Vorgaben zur Organisation und Risikomanagement festgelegt sowie die sEVU neu zur Erarbeitung von Notfallplänen verpflichtet werden. Die sEVU sollen zudem gegenüber der Eidg. Elektrizitätskommission ElCom ihre Risikomodelle und -Szenarien offenlegen sowie die Kommission über ihre Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation umfassend informieren. Damit kann die ElCom die Situation laufend beobachten und ihr Wissen in diesem Bereich weiter ausbauen. Dieser Wissensausbau ist wichtig für die Erarbeitung allfällig künftiger, konkreter Vorgaben zu Liquidität und Eigenkapital. Der Bundesrat plant, die Botschaft zur Änderung des StromVG bzgl.Anforderungen an sEVU gleichzeitig mit der vorliegenden Botschaft zur Verlängerung des FiREG zu verabschieden.

Da das Risiko für die Versorgungssicherheit, das durch den Ausfall eines oder mehrerer sEVU ausgeht, mit den vom Bundesrat bereits aufgegleisten Massnahmen noch nicht wesentlich reduziert wird, soll der mit dem FiREG aufgespannte Rettungsschirm vorerst beibehalten werden. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat vorliegend die Verlängerung des FiREG bis Ende 2031. Diese Verlängerung um fünf Jahre soll dazu dienen, das verbleibende volkswirtschaftliche Risiko, das von einem Ausfall der sEVU ausgeht, einzuschätzen und die Notwendigkeit weiterer Massnahmen zu evaluieren. Insbesondere die Einführung konkreter Liquiditäts- und Eigenkapitalvorgaben soll nochmals fundiert überprüft werden. Basierend auf den Ergebnissen dieser Abklärungen soll anschliessend über das weitere Vorgehen zur Ablösung des verlängerten FiREG entschieden werden.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Mit dem FiREG wurde ein Gesetz geschaffen, um die Elektrizitätsversorgung der Schweiz auch bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, denen die Elektrizitätswirtschaft nicht alleine zu begegnen vermag, sicherzustellen. Gemäss dem Gefährdungsdossier des Bundes zieht ein grossflächiger Stromausfall in der Schweiz enorme Schäden an Personen, Vermögen und wirtschaftlicher Leistung nach sich.6 Mit dem FiREG wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen für subsidiäre Finanzhilfen in Form von Darlehen zur Rettung von sEVU bei ausserordentlichen Marktentwicklungen.

5 Die Vernehmlassungsunterlagen, die Stellungnahmen und der Ergebnisbericht sind abrufbar unter: http://www.admin.ch> Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK

6 www.babs.admin.ch « Gefährdungsdossier Stromausfall»