Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/33: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) · 14 Seiten

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Übersicht

Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Un-

ternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) gilt befristet bis 31. Dezember 2026.

Ab 2027 hätte es laut der entsprechenden Botschaft durch eine ordentliche, umfas-

sende Regulierung ersetzt werden sollen. Hierfür hat der Bundesrat verschiedene gesetzliche Massnahmen aufgegleist, die teilweise jedoch auf grossen Widerstand

stiessen. Um die volkswirtschaftlichen Risiken, die von den systemkritischen Ener-

gieversorgungsunternehmen ausgehen, genügend adressieren zu können, wird mehr Zeit benötigt. Im Sinne einer Übergangslösung beantragt der Bundesrat mit dem vorliegenden erläuternden Bericht, die Geltungsdauer des FiREG bis zum 31. Dezember 2031 zu verlängern.

Ausgangslage

Starke Preisausschläge auf den Energiemärkten führen dazu, dass Elektrizitätsunternehmen mehr finanzielle Mittel aufbringen müssen, um ihre mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Im Sommer 2022 kam es auf den Energiemärkten zu extremen Preissteigerungen, die befürchten liessen, dass die systemkritischen Energieversorgungsunternehmen (sEVU) nicht mehr rechtzeitig in der Lage sind, ihre Sicherheitsleistungen zu erbringen. Dies kann weitreichende Folgen haben und könnte die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gefährden. Daher erarbeitete der Bundesrat das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft FiREG (SR 734.91; sog. Rettungsschirm), das für solche Fälle eine subsidiäre finanzielle Notfallhilfe vorsieht.

Das FiREG wurde in der Herbstsession 2022 vom Parlament verabschiedet und in Anwendung von Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt. Es wurde vor Ablauf der Referendumsfrist am 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt und bis 31. Dezember 2026 befristet.

Ziel des Bundesrates war es, das FiREG ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung zu ersetzen. Dazu hat er eine Reihe von Massnahmen in mehreren Etappen eingeleitet, mit denen die Strombranche widerstandsfähiger gemacht werden soll. Als erste Etappe verabschiedete er am 29. November 2023 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE; BBl 2023 2864). In einer zweiten Etappe führte er 2024 eine Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes durch, welche Anforderungen an die Organisationsstruktur und an das Risikomanagement für sEVU vorschlug sowie Vorgaben zu deren Liquidität und Eigenkapital machte (BBl 2024 574). Die Vernehmlassung zeigte, dass diese Massnahmen politisch einen schweren Stand haben, obwohl eine Nachfolgeregelung zum FiREG an sich unbestritten ist. Die vorgeschlagenen Regelungen gingen vielen Vernehmlassungsteilnehmenden zu weit. Es wurde namentlich moniert, dass der Aufwand für die Betroffenen unverhältnismässig hoch sei, dies bei fraglichem Nutzen für die Versorgungssicherheit. Der Bundesrat hat daher entschieden, die Vorlage zu überarbeiten und den Fokus auf Massnahmen zur Organisation