Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/33: Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) · 14 Seiten

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sowie zur Stärkung der Transparenz in Bezug auf das Risikomanagement und die Risikosituation der sEVU zu legen. Auf konkrete Vorgaben zu Liquidität und Eigenkapital für sEVU will der Bundesrat vorerst verzichten, um weitere Abklärungen vornehmen zu können. Basierend auf den Ergebnissen dieser Abklärungen soll anschliessend über das weitere Vorgehen zur Ablösung des zur Verlängerung beantragten Fi-REG entschieden werden.

Mit diesen vom Bundesrat bereits aufgegleisten Massnahmen werden die volkswirtschaftlichen Risiken, die von den sEVU ausgehen, noch nicht abschliessend adressiert. Insbesondere liesse sich ein Szenario, wie dasjenige vom Herbst 2022, in dem eine staatliche Notfallhilfe notwendig wurde, nicht ausschliessen. Mit dem Auslaufen des FiREG Ende 2026 würde die gleiche Situation wie vor der Krise mit einer impliziten und kostenlosen Staatsgarantie für die sEVU bestehen. Dies führt zu Fehlanreizen und zu einer asymmetrischen Verteilung von Risiken (welche vom Bund teilweise getragen werden) und Chancen (welche dem Unternehmen bzw. deren Aktionäre - darunter Kantone - zugutekommen). Aus Sicht des Bundesrates sollte das vermieden werden. Im Sinne einer Übergangslösung soll deshalb das FiREG um 5 Jahre verlängert werden, damit der Rettungsschirm bis zum Vorliegen einer vollständigen Nachfolgelösung in Kraft bleibt.

Inhalt der Vorlage

Mit dem vorliegenden Erlassvorentwurf beantragt der Bundesrat die Verlängerung der Geltungsdauer des FiREG bis zum 31. Dezember 2031. Zwecks Verlängerung bedarf das FiREG in einigen wenigen Punkten materieller Anpassungen.