Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/40: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gemeinsame Staatsgrenze von Konstanz bis Basel · 12 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die Grenze zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland ist bislang nicht durch einen zentralen und modernen Staatsvertrag geregelt. Zwar bestehen über den Verlauf der Staatsgrenze keinerlei Unstimmigkeiten zwischen den beiden Staaten. Doch basieren der Grenzverlauf und seine Unterhaltung auf einer Vielzahl von älteren Verträgen, die teilweise bis in Bezug auf die grössten Teile der Grenze allesamt älter als 100 Jahre sind. Eine Einigung auf gemeinsame Koordinaten der Grenzpunkte wurde mittels Verwaltungsvereinbarungen zwischen den jeweils betroffenen öffentlichen Körperschaften der beiden Länder erzielt. Diese regeln jedoch einzig technische Aspekte und haben ihre Grundlage in den alten Verträgen. Diese Situation stellt sowohl aus schweizerischer als auch aus deutscher Sicht im Vergleich zu den Aussengrenzen mit den sonstigen Nachbarstaaten eine Besonderheit dar. Mit den übrigen Nachbarländern existieren zumeist moderne Staatsverträge, die eine effiziente und praktische Handhabung ermöglichen. Zudem haben sich die technischen Vermessungsexperten der schweizerischen und der deutschen Seite inzwischen mittels zeitgemässer Vermessungs- und Kartierungstechnologien auf einheitlich beschreibbare und eindeutige Koordinaten einigen können, die den gesamten Verlauf der Staatsgrenze vollständig darstellen. Vor diesem Hintergrund verfolgen die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Bundesrepublik Deutschland bereits seit mehreren Jahren das Projekt, einen zeitgemässen und einheitlichen Grenzvertrag zu vereinbaren, der den Verlauf der Staatsgrenze von Konstanz bis Basel nach modernen Massstäben regelt. Der Grenzverlauf im Obersee des Bodensees ist vom geplanten Vertrag explizit nicht betroffen.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Grundsätzlich könnte auch auf den Abschluss des Vertrages verzichtet werden. Diesfalls würden die in der Vielzahl von bestehenden älteren Vereinbarungen getroffenen Regelungen (vgl. Ziff. 1.1) weitergelten. Damit wäre aber eine moderne und zeitgemässe Handhabung der Landesgrenze nicht möglich.
1.3 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis
Die Verhandlungen über den geplanten Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Staatsgrenze sind das Ergebnis eines mehrere Jahre zurückreichenden Prozesses. Ziel war einen zeitgemässen und einheitlichen Grenzvertrag zu schaffen, der den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze von Konstanz bis Basel nach modernen Massstäben regelt.
Die eigentlichen Verhandlungen begannen im September 2023 in Berlin auf der Grundlage einer gemeinsamen Initiative. Sie verliefen sehr gut und in einer freundschaftlichen Atmosphäre. Die beiden Staaten konnten rasch Lösungen finden, sodass die Verhandlungen am 27. Mai 2024 in Bern abgeschlossen werden konnten. Die letzten Details wurden anschliessend zwischen den beiden Delegationen schriftlich geregelt. Die Ziele der Schweiz wurden insofern erreicht, als der Unterhalt der