Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/51: Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) · 15 Seiten

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Negative Auswirkungen auf Bund, Kantone, Gemeinden, Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt werden durch die Revision der LSV nicht erwartet. Für Unternehmen entstehen keine neuen oder veränderten Pflichten, und es werden keine zusätzlichen Regulierungskosten verursacht.