Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/51: Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) · 15 Seiten

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Übersicht

Die Vorlage zur Revision der Lärmschutz-Verordnung soll den Rahmen für einen rechtssicheren Vollzug des revidierten Umweltschutzgesetzes zur besseren Abstimmung zwischen raumplanerischen und lärmrechtlichen Zielsetzungen

schaffen. Dazu werden Bestimmungen angepasst und eingeführt, um Vollzugs-

behörden, Bauherrschaften und Planende schweizweit zu unterstützen.

Ausgangslage

Am 27. September 2024 beschloss das Parlament eine Änderung des Umweltschutzgesetzes, das grösstenteils am 1. April 2025 in Kraft trat. Die Bestimmungen zum Lärmschutz in Artikel 22 und 24 des revidierten Umweltschutzgesetzes (revUSG) sollen mit den Ausführungsbestimmungen im Frühjahr 2026 in Kraft treten.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Koordination von Lärmbekämpfung und Raumentwicklung zu verbessern. Das revidierte Gesetz präzisiert mit Artikel 22 die lärmschutzrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten, um die Rechtssicherheit im Vollzug zu erhöhen. Gleichzeitig erleichtert sie die Umsetzung von Bauprojekten in lärmbelasteten Gebieten, was die raumplanerisch gewünschte Innenentwicklung unterstützt.

Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum sieht Artikel 24 revUSG vor, dass sowohl Freiräume für die Erholung als auch Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität vorgesehen werden. Gute Freiräume und eine gute akustische Situation sind notwendige Bausteine einer hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen – ganz allgemein und im Besonderen auch in lärmbelasteten Gebieten.

Die Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) soll die Umsetzung der neuen Regelungen unterstützen, Widersprüche beseitigen und die lärmschutzrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung auflösen.

Inhalt der Vorlage

Die Neuregelungen für Baubewilligungen nach Artikel 22 und für Bauzonen nach Artikel 24 revUSG bedürfen einer Konkretisierung, um einen rechtssicheren Vollzug zu gewährleisten. Die neuen Bestimmungen des revUSG betreffen mehrere Bestimmungen der LSV, die mit der Revision aktualisiert werden sollen.

Mit der Revision möchte der Bundesrat insbesondere die Aufhebung von Vorschriften zur Erschliessung von Bauzonen sowie die Präzisierung der Minimalanforderungen an kontrollierte Wohnraumlüftungen und der Bestimmungen zu Messort und Lärmbelastung von privat nutzbaren Aussenräumen regeln.

Zudem sollen die Ausnahmebestimmungen bei Fluglärm und für grosse Wohnüberbauungen konkretisiert werden. Auch die Grundsätze zur Beurteilung und Entwicklung von Freiräumen und Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität werden präzisiert.