Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/57: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 · 47 Seiten
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Massnahmen mehrheitlich um Rahmenregulierungen handelt. Wie die einzelnen Unternehmen diese schliesslich umsetzen, lässt sich kaum abschätzen. Die interviewten Unternehmen konnten zu möglichen Kosten der Umsetzung keine genauen Schätzungen abgeben. Erschwerend kommt hinzu, dass die verschiedenen Massnahmen eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen Unternehmen (KMU sowie auch grosse Unternehmen aus Produktion, Handel, Import und Entsorgung) betreffen. Zudem ist bisher keine Studie bekannt, welche vergleichbare Massnahmen betrachtet und monetarisiert.
Durch Interviews mit staatlichen Stellen anderer Länder, welche über eine bessere Datengrundlage verfügen, wie auch mit Schweizer Unternehmen wurde daher eine breite, qualitative Abschätzung für die Schweiz erarbeitet. Diese Abschätzung wurde in zwei Workshops mit wichtigen Akteuren der Schweizer Verpackungsbranche (von Verpackungs- und Produktehersteller, über Detailhändler und Entsorger bis hin zu Wirtschaftsverbänden) validiert und bestätigt28.
Die Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette, sprich sowohl die Verpackungs- und Produkteherstellerinnen (inkl. Importeure), der Handel und die Entsorger, sind am meisten von den Regulierungen betroffen. Ohne die Einführung einer Bagatellgrenze (siehe untenstehend «Vereinfachung für kleine Unternehmen») könnten somit über 100'000 Unternehmen betroffen sein. Nachfolgend wird daher vertieft auf einmalige und wiederkehrende Kosten (wie auch teilweise den resultierenden Nutzen) für Unternehmen eingegangen.
Einmalige Kosten für Unternehmen Die Kosten für die Umsetzung der Grundanforderungen (Art. 3 VerpV) werden als
gering eingestuft. Die Grundanforderungen an Verpackungen enthalten weder Detailregulierungen noch einen Zeithorizont zur Umsetzung. Wie und wann ein Unternehmen die Verpackungen gemäss den Grundanforderungen herstellt, ist offen. Beispielweise können Investitionen erst nach Amortisation des bestehenden Maschinenparks getätigt werden.
Gleichzeitig profitieren die Entsorgungsunternehmen von den neuen Grundanforderungen. Werden Verpackungen rezyklierbar gestaltet, vereinfacht sich die Sortierung der gesammelten Materialien und eine höhere Qualität der Rezyklate kann erreicht werden. Steigert sich zudem die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Rezyklaten, wirkt sich dies ebenfalls positiv auf die Geschäftstätigkeit aus.
Bedeutende Initialkosten werden durch den Aufbau eines Rücknahmesystems
von Verpackungen aus Kunststoff (Art. 4 VerpV) erwartet (siehe auch «wiederkehrende Kosten», worin auch die Kosten für den Aufbau eines Systems enthalten sind). Es ist jedoch festzuhalten, dass bereits verschiedene Rücknahmesysteme für Verpackungen aus Kunststoff von der Wirtschaft in Eigeninitiative aufgebaut wurden (siehe Box 1). Gewisse Initialinvestitionen wurden damit bereits freiwillig getätigt und die Systeme können für die Umsetzung der entsprechenden Regulierung angewendet werden.
Da die Bestimmung dazu führen wird, dass grössere Mengen an Verpackungen aus Kunststoff gesammelt werden, profitieren wiederum die Entsorgungsunternehmen. Sie
28 Ecoplan (2024). VOBU der Massnahmen im Verpackungsbereich. Ecoplan, Bern.