Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/67: Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft · 17 Seiten
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3.2 Gesetzliche Regelung der Verlängerung von NAV
Mit der Änderung vom 30. September 201619 des Entsendegesetzes wurden die Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung eines NAV im Gesetz verankert. Artikel 360a Absatz 3 OR ist seit dem 1. April 2017 in Kraft. Er regelt, dass ein bestehender NAV verlängert werden kann, wenn die zuständige tripartite Kommission wiederholte Verstösse gegen den Mindestlohn feststellt oder ihr Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des NAV erneut zu wiederholten und missbräuchlichen Unter- bietungen der orts- und branchenüblichen Löhne führen könnte. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die zuständige Kommission der zuständigen Behörde die Verlängerung des NAV beantragen.
3.3 Verlängerung des NAV Hauswirtschaft um drei Jahre
Die in den vorangegangenen Abschnitten angeführten Zahlen zeigen, dass sich im Wirtschaftsabschnitt «Private Haushalte mit Hauspersonal (NOGA 97-98)» seit der Pandemie ein starkes Beschäftigungswachstum vollzieht. Zur Deckung des steigenden Arbeitskräftebedarfs, auch im Zusammenhang mit der demografischen Alterung, greifen private Haushalte unter anderem auf ausländisches Personal zurück. Der Anteil der ausländischen Beschäftigten in privaten Haushalten ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und hat 2024 einen Wert von 45 Prozent erreicht. Im Jahr 2024 hat die Anzahl der kurzfristigen Stellenantritte bei privaten Haushalten einen Rekordwert erreicht. Dabei ist der Anteil der Personen aus osteuropäischen Ländern nach wie vor deutlich höher als in anderen Wirtschaftszweigen. Diese Feststellung war einer der Gründe, aus denen die TPK Bund dem Bundesrat im Jahr 2010 den Erlass des NAV vorgeschlagen hatte.
Die Analyse der verfügbaren Arbeitsmarktstatistiken zeigt, dass sich die Situation seit der letzten Verlängerung des NAV Hauswirtschaft nicht grundlegend geändert hat. Die von den kantonalen TPK gemeldete Verstossquote liegt zwar unter 10 Prozent und ist im Vergleich zu anderen Branchen mit zwingenden Mindestlöhnen nicht besonders hoch, weist aber dennoch darauf hin, dass ohne den NAV mit einer Zunahme der Verstösse zu rechnen wäre. Zu beachten ist auch, dass ein Teil der in der Hauswirt- schaft tätigen Personen im Rahmen des Personalverleihs angestellt ist. Diese Branche ist gegenwärtig eine Fokusbranche und wird dies auch künftig bleiben. Hinzu kommt die Schwierigkeit, in der Branche Kontrollen durchzuführen. Schwarzarbeit ist somit auch in diesem Berufsfeld ein Thema. Seit der letzten Verlängerung des NAV überprüften die kantonalen Vollzugsorgane im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit im Jahr 2024 541 private Haushalte und führten dabei 707 Personen- kontrollen durch.
Aus den genannten Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass in dieser Branche nach wie vor wiederholte Verstösse festgestellt werden, empfiehlt es sich, missbräuch- liche Lohnunterbietungen mittels zwingender Mindestlöhne weiterhin zu bekämpfen und so Missbräuchen vorzubeugen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht der TPK Bund die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV erfüllt: Einerseits haben die Vollzugsorgane wiederholte
19 AS 2017 2077