Vorlage
Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 19 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1 (Art. 1l Abs. 1)
Daten des Eurodac-Systems
1. Daten des Asylbereichs
Antrag auf internationalen Schutz (KAT 1)
Fingerabdruckdaten
Gesichtsbild
Nachname(n) und Vorname(n), Geburtsname(n) und zu einem früheren Zeitpunkt verwendete Namen und Aliasnamen, die separat eingegeben werden können Staatsangehörigkeit(en)
Geburtsdatum
Geburtsort
Herkunftsmitgliedstaat sowie Ort und Datum, an dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde; in den Fällen nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/135813 ist als Datum der Antragstellung das Datum anzugeben, das der Mitgliedstaat, der den Antragsteller überstellt hat, eingegeben hat
Geschlecht
Art und Nummer des Identitäts- oder Reisedokuments, soweit bekannt; aus drei Buchstaben bestehender Code des ausstellenden Staates und Ablaufdatum des Dokuments
eine eingescannte Farbkopie eines Identitäts- oder Reisedokuments zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit oder, falls nicht verfügbar, eines anderen Dokuments, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, zusammen mit einer Angabe zu dessen Echtheit
vom Herkunftsmitgliedstaat verwendete Kennnummer
Datum der Erfassung der biometrischen Daten
Datum der Übermittlung der Daten an Eurodac
Benutzerkennwort
zuständiger Mitgliedstaat in den Fällen nach Artikel 16 Absatz 1, 2 oder 3 der Verordnung (EU) 2024/1358
Übernahmemitgliedstaat gemäss Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU)
2024/1358
13 Siehe Fussnote zu Art. 6c Abs. 2 Bst. a.