Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/77: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Leistungen Krankenversicherung) · 16 Seiten

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Übersicht

Am 21. März 2025 verabschiedeten die eidgenössischen Räte die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2). Es soll dazu beitragen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen.

Ausgangslage

Die Eidgenössischen Räte haben am 21. März 2025 die Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet und entsprechende Anpassungen des KVG beschlossen. Die Gesetzesanpassungen stützen sich auf den Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 24. August 2017 und sollen dazu beitragen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen.

Inhalt der Vorlage

Das vorliegende Verordnungspaket enthält die notwendigen Anpassungen für die Umsetzung eines Teils der beschlossenen KVG-Anpassungen und umfasst die Massnahmen «Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker», «Erweiterung der Leistungen der Hebammen», «Faire Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl» sowie die «Präzisierung der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft» (Paket Leistungen Krankenversicherung).