Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 55 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) – Erläuternder Bericht

von fünf Jahren schliesslich dient der Harmonisierung mit dem EU-Recht16. Leitet die ElCom vor dem Ende der fünfjährigen Frist ein Verfahren betreffend ein unzulässiges Marktverhalten oder einen Verstoss gegen die Pflichten nach dem Gesetz ein, so steht der Fristenlauf bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids still. Diese Vorkehrung ist insofern unverzichtbar, als die ElCom auf sämtliche Informationen zugreifen können muss, die sie für die Feststellung eines Sachverhalts oder für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten benötigt. Ausserdem unterbindet diese Bestimmung das Risiko, dass sachdienliche Informationen vorzeitig gelöscht werden.

Abs. 2

Bei Plattformen, die bereits von der ACER zugelassen sind, wird die Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen von der ElCom nicht erneut geprüft. Da die ACER bereits alle erforderlichen technischen Abklärungen vorgenommen hat, kann darauf verzichtet werden, der ElCom sämtliche Nachweise zu übermitteln, die belegen, dass die Plattform eine sichere, schnelle und effiziente Veröffentlichung von Insiderinformationen und die Vollständigkeit und Korrektheit der veröffentlichten Informationen gewährleistet. Zum einen verfügt die ElCom nicht über das Fachwissen, das für die Beurteilung dieser Aspekte erforderlich ist, und zum andern rechtfertigen die technischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen in der EU17 keine erneute Überprüfung durch die ElCom. Die Betreiber der Plattformen müssen gegenüber der ACER unter anderem ihren rechtlichen Status, ihre technischen Fähigkeiten (angemessene Prozesse und Mechanismen für eine möglichst echtzeitnahe Veröffentlichung von Insiderinformationen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist; solide Sicherheitsmechanismen, die die Sicherheit der Übermittlungswege für Insiderinformationen gewährleisten, das Risiko von Datenbeschädigung und unerlaubten Zugriffen auf ein Minimum beschränken und das Bekanntwerden von Insiderinformationen vor der Veröffentlichung verhindern; Systeme, die die Vollständigkeit von gemeldeten Insiderinformationen rasch und wirksam überprüfen, Lücken und offenkundige Fehler erkennen und zu einer erneuten Übermittlung der berichtigten Informationen auffordern usw.) sowie eine einwandfreie Unternehmensführung (interne Kontrollen, Vermeidung von Konflikten usw.) nachweisen und erfolgreich eine Testphase durchlaufen, bevor ihnen die Zulassung erteilt wird.

Hingegen müssen die Betreiber gegenüber der ElCom nachweisen, dass die spezifischen Bedingungen nach Absatz 1 Buchstaben a und b – also der Zugriff der ElCom auf die Datenflüsse und die Sichtbarkeit der veröffentlichten Informationen während der geforderten Dauer – erfüllt sind. Ist dies der Fall, erteilt die ElCom die Zulassung.

Abs. 3

Die technische Konformitätsprüfung von Plattformen für Insiderinformationen erfordert spezifisches Fachwissen, insbesondere auf dem Gebiet der IT-Infrastrukturen, der Systemsicherheit und der Publikationsmechanismen. Da die ElCom selber nicht über das gesamte benötigte Knowhow verfügt, ist vorgesehen, dass sie die ACER mit dieser Aufgabe betrauen kann. Da nur sehr wenige oder überhaupt keine neuen Plattformen in der Schweiz betroffen sein dürften, wäre es unverhältnismässig, die ElCom zum Aufbau und zur Pflege von technischem Fachwissen zu verpflichten, das mit demjenigen der ACER vergleichbar ist. Hingegen verfügt die ACER über eine geeignete Infrastruktur, über bewährte Verfahren und über spezialisierte Teams und ist daher in der Lage, solche Prüfungen effizient und im Einklang mit den ausserordentlich strengen europäischen Standards durchzuführen. Für die Erteilung der Zulassung ist jedoch allein die ElCom zuständig. Die ElCom trägt somit weiterhin die Entscheidungsverantwortung, kann aber gleichzeitig das geeignetste und aus administrativer Sicht kostengünstigste Fachwissen nutzen.

16 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14448-Plattformen-fur-Insider-Informationen-undregistrierte-Meldemechanismen-im-Rahmen-der-REMIT-Verordnung-der-Kommission_de

17 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14448-Plattformen-fur-Insider-Informationen-undregistrierte-Meldemechanismen-im-Rahmen-der-REMIT-Verordnung-der-Kommission_de