Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 55 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) – Erläuternder Bericht
ununterbrochen sichtbar bleiben und für die Teilnehmer am Schweizer Markt wie auch für die ElCom ständig verfügbar sind. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Informationen vorübergehend nicht verfügbar sind oder auf einer Plattform aufbewahrt werden, die nicht mehr über eine gültige Zulassung verfügt.
Abs. 2
Gemäss Absatz 2 muss der Betreiber der Plattform für Insiderinformationen alle Teilnehmer am Schweizer Markt, die seine Plattform nutzen, unverzüglich über den Entzug der Zulassung informieren. Diese Pflicht zur direkten Information verfolgt einen doppelten Zweck: Zum einen ist damit gewährleistet, dass alle betroffenen Marktteilnehmer sofort über ein Ereignis in Kenntnis gesetzt werden, das die Gültigkeit ihrer Veröffentlichungen unmittelbar betrifft, und gegebenenfalls die notwendigen Vorkehrungen treffen können, um ihren Pflichten nach Artikel 7 BATE nachzukommen. Zum andern wird so jede Rechtsunsicherheit vermieden und ausgeschlossen, dass Insiderinformationen auf einer Plattform veröffentlicht werden, die nicht mehr über eine gültige Zulassung verfügt. Dass die Information der Marktteilnehmer unverzüglich erfolgen muss, ergibt sich aus der Sensibilität und der unmittelbaren Relevanz der veröffentlichten Informationen.
Zudem muss der Betreiber der Plattform den betroffenen Teilnehmern am Schweizer Markt auf Antrag alle sie betreffenden Insiderinformationen übermitteln, die er in den vergangenen fünf Jahren veröffentlicht hat.
5. Kapitel: Insiderinformationen, Veröffentlichung und Aufschub der Veröffentlichung
Art. 11 Insiderinformationen, die die Preise von Energiegrosshandelsprodukten beeinflussen
könnten
In diesem Artikel werden die Insiderinformationen spezifiziert, die einen bedeutenden Einfluss auf die Preise von schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten haben können. Die Aufzählung ist jedoch nicht erschöpfend, sodass auch weitere Informationen veröffentlicht werden können, die abhängig von ihrer Relevanz einen signifikanten Einfluss auf die Preise haben können. Daraus folgt, dass die Teilnehmer am Schweizer Markt im Einzelfall prüfen müssen, ob eine Insiderinformation publiziert werden muss oder nicht.
Der Schwellenwert für die installierte Leistung von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom oder Gas wurde bewusst noch nicht festgelegt. Gegenwärtig sehen die Regelungen der EU in Bezug auf die Markttransparenz19 einen Wert von 100 MW vor. In ihrem Bericht aus dem Jahr 202220 hat Nord Pool eine quantitative und qualitative Analyse durchgeführt und ist zum Schluss gelangt, dass dieser Schwellenwert geeignet ist, um Informationen zu identifizieren, die einen erheblichen Einfluss auf die Preise haben können, ohne dass die Marktteilnehmer durch die Menge an Informationen überfordert werden. Die EU ist gegenwärtig dabei, diesen Schwellenwert zu prüfen, und wird 2026 über eine mögliche Erhöhung oder Absenkung entscheiden. Der so beschlossene Wert wird anschliessend in der vorliegenden Bestimmung übernommen.
Die im Verbund mit anderen Anlagen aufgewiesene installierte Leistung entspricht der Summe der installierten Leistungen der einzelnen Anlagen (z. B. Bündelung von Wasserkraftwerken in sogenannten Wasserkraftkomplexen).
Auch Informationen zu den Anlagen des Stromübertragungsnetzes und zu den Gasleitungen können einen erheblichen Einfluss auf die Preise von schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten haben, denn diese Infrastrukturanlagen sind von zentraler Bedeutung.
19 Vgl. Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 543/2013 der Kommission vom 14. Juni 2013 über die Übermittlung und die Veröffentlichung von Daten in Strommärkten und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.
20 https://www.nordpoolgroup.com/49920b/globalassets/download-center/market-surveillance/new-report---inside-informationthreshold.pdf