Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 55 Seiten
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Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) – Erläuternder Bericht
Gesellschaften und deren Einkaufsorganisationen erworben wird (Gasverbund Mittelland, OpenEP, Gaznat, Aziende Industriali di Lugano, Erdgas Zentralschweiz). Auf die übrigen Akteure (z. B. Axpo, Enerprice oder auch einige Stadtwerke, die sich selbst versorgen) entfällt ein deutlich kleinerer Anteil an den Gesamtimporten. Diese Einkaufsorganisationen beschaffen das Gas direkt auf den Grosshandelsmärkten der EU und verkaufen es dann in erster Linie an ihre eigenen Aktionäre. Bei diesen Aktionären handelt es sich um Stadt- und Gemeindewerke (auch «Versorger» genannt). Die grosse Mehrheit dieser Versorger ist zudem auch im Strombereich tätig. Die grössten Versorger sind Energie 360° AG, Services Industriels de Genève und Industrielle Werke Basel. Anschliessend verkaufen diese Versorger das von den Einkaufsorganisationen beschaffte Gas an ihre Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Das sind in erster Linie diejenigen in ihrem Versorgungsgebiet.
Wie bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern (vgl. Art. 3 Abs. 2 BATE) wurde ein Schwellenwert festgelegt, bis zu welchem der Einfluss der Versorger auf den Preis von schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten als nicht bedeutend gilt. Dieser bezieht sich auf die Gasmenge (in MWh), die ein Versorger jährlich an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in seinem Netzgebiet verkauft. Der Schwellenwert wurde auf 100 MWh festgelegt und erfasst gemäss der Jahresstatistik 202426 des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie 52 Versorger.
Handlungen, die Verträge mit Versorgern betreffen, die diesen Schwellenwert nicht erreichen, müssten daher der ElCom nur auf begründetes Ersuchen hin gemeldet werden, sofern der Vertrag rein innerschweizerisch ist und das Gas ausschliesslich für Endverbraucherinnen und Endverbraucher im Netzgebiet des Versorgers bestimmt ist. Die beiden genannten Bedingungen sind kumulativ.
Dank diesem Ansatz wird der administrative Aufwand für kleine Akteure verringert, die den Grosshandelsmarkt nicht beeinflussen können. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die ElCom bei begründetem Verdacht auf unzulässiges Marktverhalten auf die erforderlichen Informationen zugreifen kann.
Handlungen, die gewisse kurzfristige Verträge über die Speicherung von Gas (Bst. e) betreffen, müssen nicht periodisch gemeldet werden (Art. 20). Bei einer angespannten Lage im Gasbereich können diese Informationen jedoch für die ElCom von Nutzen sein, um sich einen Überblick über die Speicherkapazitäten zu verschaffen und allfällige Verhaltensweisen zu erkennen, die auf eine künstliche Verknappung des Angebots abzielen.
Abs. 2
Absatz 2 weitet die Ausschlussklausel nach Absatz 1 auf Standardverträge gemäss den Buchstaben b, c und e aus. Dies steht im Einklang mit den REMIT-Bestimmungen, denn diese sehen ebenfalls gewisse Kategorien von Handlungen vor, die unabhängig vom Standardisierungsgrad eines Vertrags von der Meldepflicht ausgenommen sind. Die Aufsichtsbehörde kann jedoch unter Angabe von Gründen Einsicht nehmen.
Abs. 3
Absatz 3 sieht einen für die Überwachung wichtigen Sicherheitsmechanismus vor. Bei hinreichendem Verdacht, dass Handlungen im Zusammenhang mit einem von der Übermittlungspflicht ausgenommenen Vertrag ein schwerwiegendes unzulässiges Marktverhalten darstellen, kann die ElCom die Übermittlung aller relevanten Informationen verlangen. Der Ermessensspielraum der ElCom ist jedoch nicht unbegrenzt. Vielmehr muss ein objektives Kriterium erfüllt sein: Es muss ein hinreichender Verdacht bestehen, dass ein schwerwiegendes unzulässiges Marktverhalten vorliegen könnte. Dieser Absatz konkretisiert einen Ex-post-Ansatz, und zwar in dem Sinne, dass die Informationen nach diesem Artikel nur angefordert werden können, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Dadurch können die Übermittlungspflichten eingegrenzt werden, ohne eine effiziente Untersuchung schwerwiegender Fälle durch die ElCom zu behindern. In der Praxis kann ein solches
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