Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 55 Seiten
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Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) – Erläuternder Bericht
Energiegrosshandelsprodukten im Sinne der REMIT-Verordnung tätig sind und folglich der REMIT-Verordnung unterstehen. Diese Akteure sind nämlich bereits mit den Praktiken in der EU vertraut und verfügen daher über alle Kenntnisse und Infrastrukturen, die für den erfolgreichen Vollzug der REMIT-Verordnung erforderlich sind: So sind sie bereits bei der ACER registriert, veröffentlichen Insiderinformationen über geeignete Plattformen und übermitteln Informationen über ihre Transaktionen und Handelsaufträge über einen Meldemechanismus an die ACER. Es ist daher zwingend notwendig, dass die ElCom in der Schweiz gleich funktionieren kann wie die ACER in der EU.
Am deutlichsten zeigt sich die Notwendigkeit dieser Angleichung des Schweizer Modells an die Praxis der EU bei der Übermittlung von Informationen an die ElCom, welche im 7. Kapitel behandelt wird. Die ElCom wird dabei EU-Regelungen berücksichtigen, insbesondere den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 der Kommission vom 17. Dezember 2014 und die von der ACER veröffentlichten Leitlinien zur Datenübermittlung. Die in diesem Kontext relevanteste dieser Leitlinien ist das Transaction Reporting User Manual (TRUM)5. Darin ist namentlich festgelegt, in welcher Form die Datenübermittlung an die ACER erfolgen muss (XML, technische Einzelheiten usw.) und welche Angaben (Verträge, Preise, Volumina, Kennungen der Gegenparteien usw.) darin enthalten sein müssen. Diese Leitlinie wird von der ACER laufend aktualisiert. Die neueste Fassung ist im Dezember 2024 erschienen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, dass die ElCom für den Vollzug des Gesetzes und der Verordnung einen vergleichbaren Mechanismus einführt. Ziel ist es, den Marktteilnehmern und Vermittlern einen klaren und praxisorientierten Leitfaden zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bereitzustellen – bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität, um die Verfahren an Erfahrungen aus der Praxis sowie an die Entwicklungen im Zusammenhang mit den schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten anpassen zu können. Die Weisungen der ElCom werden beim Vollzug des Gesetzes eine ähnlich wichtige Rolle spielen wie die Rundschreiben der FINMA und die Leitlinien der ACER. Da es sich um einen technischen Bereich handelt, der einem stetigen Wandel unterworfen ist, muss die ElCom ihre Praxis rasch anpassen und die Entwicklungen in der EU nachvollziehen können. Diese Weisungen dienen allerdings ausschliesslich dem Gesetzesvollzug und dürfen keine rechtsetzenden Bestimmungen enthalten. In den Weisungen der ElCom können somit insbesondere die operativen Einzelheiten folgender Aspekte geregelt werden:
Registrierung der Teilnehmer am Schweizer Markt (3. Kapitel);
Zulassung von Plattformen für Insiderinformationen und von Meldemechanismen (4. und
6. Kapitel);
Veröffentlichung von Insiderinformationen (5. Kapitel);
Übermittlung von Informationen zu Transaktionen, Handelsaufträgen und Lebenszyklus-Ereignissen (7. Kapitel);
Übermittlung von Informationen zu Risikopositionen (7. Kapitel 3. Abschnitt); und
Übermittlung grundlegender Daten (7. Kapitel 4. Abschnitt).
Damit die Kontinuität gewährleistet ist und die in der EU erworbenen Erkenntnisse genutzt werden können, kann sich die ElCom auf die von der ACER ausgearbeiteten Leitlinien stützen, da diese auf mehr als zehn Jahren Erfahrung auf dem europäischen Markt beruhen. Dieser Ansatz ermöglicht es, auf bewährte Konzepte aufzubauen, anstatt bei null zu beginnen, und diese gleichzeitig an die Besonderheiten der schweizerischen Energiegrosshandelsprodukte anzupassen. Ausserdem wird so die Kohärenz zwischen den Standards sichergestellt, die für die Marktteilnehmer gelten, die gleichzeitig auf dem Schweizer und dem europäischen Markt tätig sind. Dadurch lassen sich unnötige Doppelspurigkeiten und ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand vermeiden.
5 https://www.acer.europa.eu/remit-documents/remit-reporting-guidance