Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/102: 26.425 s pa. Iv. SPK-S. Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III, Entwurf 2: Schubert-Praxis · 13 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage soll die Schubert-Praxis des Bundesgerichts auf Verfassungs-
stufe verankert werden, um damit das Verhältnis zwischen Bundesgesetzen und den
Binnenmarktabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu klären. Bundesge-
setze sollen für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden
massgebend sein, wenn der Gesetzgeber bewusst von einem Binnenmarktabkom-
men mit der EU abweicht.
Ausgangslage
Der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) wurden verschiedene Bestandteile des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1 der Vorlage 26.023 «Bilaterale III») zur Vorberatung zugeteilt. Dazu gehören die gesetzliche Umsetzung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie auch die Frage, welcher Form des Referendums dieser Beschluss unterstehen soll. Zudem stellten sich Fragen betreffend die Anwendung der Schubert-Praxis. Die SPK-S will sicherstellen, dass die rechtsanwendenden Behörden vom Vorrang des Völkerrechts abweichen, wenn der Gesetzgeber eine Verletzung der Binnenmarktabkommen mit der EU bewusst in Kauf nimmt.
Inhalt der Vorlage
Mit einer Ergänzung von Artikel 190 der Bundesverfassung sollen Zweifel bezüglich der Anwendbarkeit der sogenannten «Schubert-Praxis» auf das Verhältnis zwischen Bundesgesetzen und Binnenmarktabkommen mit der EU beseitigt werden. Der Bundesgesetzgeber soll innerstaatlich den nötigen Spielraum haben, wenn nötig von diesen Abkommen abzuweichen und die entsprechenden völkerrechtlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen.