Vernehmlassungsvorlage - VKU
Vernehmlassung 2026/12: Totalrevision von drei Verordnungen zum Kartellgesetz · 11 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. V 251.4
5. Abschnitt: Meldung eines Zusammenschlussvorhabens
Art. 9 Meldepflicht und Vertretung
(Art. 9 KG)
1 Die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens ist schriftlich beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) einzureichen:
a. bei der Fusion: durch die beteiligten Unternehmen gemeinsam; oder
b. bei der Erlangung der Kontrolle: durch das Unternehmen, welches die Kontrolle erlangt, beziehungsweise gemeinsam durch die Unternehmen, welche die Kontrolle erlangen.
2 Bei der gemeinsamen Meldung haben die meldenden Unternehmen mindestens eine gemeinsame Vertreterin oder einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
3 Meldende Unternehmen und ihre Vertreterinnen oder Vertreter mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen.
4 Vor einer Meldung können die Unternehmen und das Sekretariat einvernehmlich festlegen, welche Inhalte zu melden sind.
Art. 10 Inhalt der Meldung
(Art. 9 KG)
1 Für den Entscheid im Rahmen der vorläufigen Prüfung, ob eine Prüfung nach Artikel 10 Absatz 1 KG (vertiefte Prüfung) einzuleiten ist, sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:
a. Firma, Sitz, Konzernstruktur und Beteiligungsverhältnisse der beteiligten Unternehmen;
b. Beschreibung des Zusammenschlussvorhabens, der Veräusserer der Beteiligungen, der relevanten Tatsachen und Umstände sowie der Ziele, die mit dem Zusammenschlussvorhaben verfolgt werden;
c. die nach den Artikeln 5–7 berechneten Umsätze beziehungsweise Bruttoprämieneinnahmen oder Bruttoerträge der beteiligten Unternehmen sowie die auf die Schweiz entfallenden Anteile;
d. Beschreibung der Geschäftstätigkeit der beteiligten Unternehmen sowie die Angabe sämtlicher plausibler Abgrenzungen der sachlichen und räumlichen Märkte, die zumindest Teile der Schweiz umfassen, mit einer Schätzung der Marktanteile der beteiligten Unternehmen;
e. eine Beschreibung (Struktur; Eigenschaften von Nachfrage und Angebot; Markteintrittsschranken; vorgelagerte, nachgelagerte und benachbarte Märkte; Forschung und Entwicklung) aller plausiblen sachlich und räumlich abgegrenzten Märkte, die zumindest Teile der Schweiz umfassen und auf denen: