Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/18: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) – Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen · 52 Seiten

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betrachtet. Darüber hinaus scheint sich die Kapitalstruktur der Spitäler zwischen 2007 und 2024 in Richtung einer höheren Eigenkapitalquote verändert zu haben.

- Zeitreihen: Zur Berechnung der risikolosen Rendite berücksichtigt das vom WWZ entwickelte Modell die Rendite der Bundesobligationen mit einer Laufzeit von fünf Jahren während der letzten fünf Jahre (Stand Juli 2008). Mit dem Ziel eines stabilen Zinssatzes ist eine längere Laufzeit von zehn Jahren zu bevorzugen.

- Arithmetisches Mittel: Das WWZ verwendet für die Berechnung der risikolosen Rendite das arithmetische Mittel anstelle des geometrischen Mittels. Nach gängiger Praxis ist die Verwendung des geometrischen Mittels allerdings aus den oben aufgeführten Gründen sinnvoller.

- Parameter β: Die Messung dieses Parameters ist besonders komplex. Für die Schweizer Spitäler ist keine Schätzung des β bekannt. Da keine Angaben dazu vorliegen, hat das WWZ einen Wert von 1 für diesen Parameter festgelegt. Aus den weiter unten erläuterten Gründen ist ein Wert von unter 1 aber sinnvoller.

Seit dem Inkrafttreten der Revision der VKL am 1. Januar 2009 haben sich die Parameter des WACC in einem grundlegend gewandelten Wirtschaftsumfeld – unter anderem durch die Wirtschaftskrise von 2008, die Aufhebung des Mindestkurses für den Schweizer Franken gegenüber dem Euro und die Lockerung der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) – merklich verändert. Deshalb ist eine Aktualisierung des Zinssatzes sinnvoll. Diese sollte sich so eng wie möglich an der neuen Methode orientieren, die der Bundesrat am 12. Februar 2025 im Rahmen der Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71)10 festgelegt hat. Die Schätzung der Parameter des oben beschriebenen Modells wird in den folgenden Absätzen erläutert.

Die Eigenkapitalquote wird mittels der Mediane der Eigenkapitalquoten einer Auswahl von 44 Akutspitälern für das Jahr 2024 geschätzt, anhand der Daten, die das Beratungsunternehmen PwC publiziert hat.11 Der Medianwert beträgt 37 %. Folglich liegt der Anteil des Fremdkapitals bei 63 %.

Die Fremdkapitalkosten werden anhand des risikolosen Satzes ermittelt, der auf Basis des geometrischen Mittels der Renditen der Bundesobligationen mit einer Laufzeit von zehn Jahren während der letzten fünf Jahre, das heisst für den Zeitraum zwischen Dezember 2020 und Dezember 2025, berechnet wurde. Er beträgt 0,41 %. Diese Daten werden von der SNB zur Verfügung gestellt. Auf den risikolosen Satz erfolgt ein Zuschlag (Debt Premium), der anhand der Differenz der Renditevon Bundesobligationen

10 Siehe Website des BFE www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromversorgungsgesetz > WACC – Kalkulatorischer Zinssatz

11 Siehe PwC (2025). Schweizer Spitäler: So gesund waren die Finanzen 2024.