Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/18: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) – Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen · 52 Seiten
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den Spitalsektor in Westeuropa über die vergangenen zehn Jahre (2015–2024) ausgegangen.15 Für das Levered β resultiert ein Wert von 0,9416 und die Eigenkapitalkosten betragen folglich 4,42 %.
Durch Einsetzen der oben beschriebenen Parameter in die Formel ergibt sich:
𝑘𝑊𝐴𝐶𝐶 = 37% ∗ [0.41% + 0,94 ∗ 4,27%] + 63% ∗ 1,95%
= 37% ∗ 4,42% + 63% ∗ 1,95% = 𝟐, 𝟗%
Der mit den erläuterten Parametern bestimmte WACC-Satz beträgt 2,9 % und ist damit um etwa einen Fünftel niedriger als der im geltenden Artikel 10a Absatz 4 VKL festgelegte Zinssatz.
3.2.1 Änderung anderer Erlasse
Die Verordnung vom 20. Dezember 1982 über die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) sowie die Verordnung vom 10. November 1993 über die Militärversicherung (MVV; SR 833.11) verweisen auf die VKL. Aufgrund der Titelanpassung der VKL sowie der Ausweitung des Geltungsbereichs müssen die UVV sowie die MVV redaktionell angepasst werden. Zudem ist im Sinne der Vereinheitlichung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV; RS 831.201) mit diesen anderen Verordnungen (KVV, UVV und MVV) eine Ergänzung von Artikel 24terIVV sinnvoll. Dafür wird ein neuer Artikel 24terAbsatz 4 IVV geschaffen. Dieser Absatz sieht vor, dass die VKL zur Ermittlung der Kosten für medizinische Massnahmen sinngemäss anwendbar ist.
3.3 Änderung der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
Die Artikel 8a und 8b KLV werden neu geordnet. Artikel 8a beschreibt in weitgehend unveränderter Form das Vorgehen zur Bedarfsermittlung, Artikel 8b beschreibt die Anforderungen an die für die Bedarfsermittlung verwendeten Instrumente und gilt neu auch für die Pflege zu Hause.
Für die Bedarfsermittlung für die Pflegeleistungen zu Hause einerseits und im Pflegeheim andererseits soll jeweils ein einziges Instrument schweizweit verwendet werden.
15 Es handelt sich hierbei um ein Unlevered β, das sich ausschliesslich auf das Eigenkapital bezieht, im Gegensatz zum Levered β, das ebenfalls das Fremdkapital berücksichtigt. Beim Unlevered β wird die Komponente des Kapitals ausgeblendet, um das ausschliesslich mit den Anlagen des Unternehmens verknüpfte Risiko zu isolieren und so die Sensitivität der Renditen auf Marktbewegungen abzubilden. Es empfiehlt sich, diesen Wert zu korrigieren, um ihn in der vorliegenden Berechnung im Rahmen des CAPM zu verwenden.
16 Unter der üblichen Annahme eines Debt β von null und unter Vernachlässigung der Steuern kann das Levered β anhand der Vereinfachung von Miller der Modigliani-Miller-Formel berechnet werden: Levered β = Unlevered β * (1 + Leverage), wobei der Leverage dem Quotienten aus Fremd- und Eigenkapital entspricht (𝑅𝐸𝐾/𝑅𝐹𝐾).