Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten

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Die finanziellen Auswirkungen sind gemäss der RFA zum Versandhandel mit Arzneimitteln je nach Kanton unterschiedlich. Die Kosten für eine Versandhandelsbewilligung variieren derzeit zwischen 500 und 2'000 Schweizerfranken. Durch die Regulierungsanpassung könnten in der gesamten Schweiz Neubewilligungskosten von bis zu 1,7 Millionen Schweizerfranken entstehen, insbesondere in Kantonen mit befristeten Bewilligungen.

Eine moderate Anpassung der bestehenden kantonalen Strukturen wäre denkbar, um Drogerien in das bestehende System zu integrieren, ohne grundlegende Änderungen vorzunehmen.

Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln

Die Änderungen zur Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln haben keine Auswirkungen auf die Kantone.

Anpassung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren

Die Änderungen betreffend Anpassung der heilmittelrechtlichen Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren haben auf die Kantone keine Auswirkungen.

Einzelabgabe von Arzneimitteln

Die Einführung der Einzelabgabe von Antibiotika verursacht für die Kantone vorwiegend einmalige Aufwände im Zusammenhang mit der Information und Aufklärung der Apotheken und SD-Arztpraxen sowie gegebenenfalls begleitender Öffentlichkeitsarbeit zur neuen Regulierung. Diese Aufwände sind grundsätzlich unabhängig davon, ob die Einzelabgabe auf Antibiotika beschränkt ist oder nicht. Der Umfang liegt im Ermessen der Kantone. Wiederkehrende Kosten werden nicht erwartet, da die Kontrollen der Umsetzung der Einzelabgabe im Rahmen der regulären Aufsicht durch die Kantonsapothekerinnen und -apotheker erfolgen.

Sollten Anpassungen in kantonalen Erlassen notwendig sein, würde dies einen entsprechenden Aufwand bedeuten.

Aufsichtsabgabe bei Medizinprodukten

Für die Kantone ergeben sich durch die Einführung einer Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte unterschiedliche Auswirkungen. Gemäss der RFA zur Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte sind Regionen mit vielen Medizinproduktefirmen stärker betroffen. Hersteller sind besonders stark vertreten in Zug, Zürich, Basel und der Genferseeregion.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

5.3.1 Allgemeines

Versandhandel mit Arzneimitteln

Um die Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft insgesamt abzuschätzen, hat das BAG in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft eine vertiefte RFA in Auftrag gegeben. Diese analysiert die Regulierungsfolgen aufgrund der Umsetzung gemäss Bericht des Bundesrates 24. November 2021 in Erfüllung des