Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten

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Analyse untersucht die wirtschaftlichen Folgen der geplanten Ablösung des bisherigen Bundesbeitrags an Swissmedic durch eine verursachergerechte Aufsichtsabgabe für die Überwachung Medizinprodukte. Grundlage bildet die Weiterentwicklung der Medizinprodukteregulierung, die bereits im Rahmen der 2. HMG-Revision diskutiert wurde. Aufgrund fehlender Kenntnis aller betreffenden Akteure wurde damals die Aufsichtsabgabe nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der vertieften RFA zur Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte wurde der Aspekt der Vereinfachung für kleine und mittlere Unternehmen systematisch geprüft. Effiziente und administrativ möglichst einfache Regulierungen stellen ein wesentliches Element guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen dar. Entsprechend verlangt das UEG, dass potenzielle Vereinfachungen für KMU explizit berücksichtigt werden. Trotz der verhältnismässig geringen Belastung für Unternehmen werden zur weiteren Vereinfachung für kleine Unternehmen gezielt effiziente und administrativ einfache Regulierungsansätze für die Umsetzung geprüft. Dabei wird unter anderem darauf abgezielt, regulatorische Anforderungen im Bereich der Medizinprodukte zu vereinfachen, um die Anzahl der betroffenen Unternehmen und insbesondere KMU zusätzlich zu entlasten. Der Schlussbericht der RFA zur Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte wird voraussichtlich im Juni 2026 gemeinsam mit den Vernehmlassungsunterlagen auf der Webseite des BAG publiziert.

5.3.2 Medizinprodukte- und Pharmazeutische Industrie

Versandhandel mit Arzneimitteln

Die Auswirkungen auf die Pharmaindustrie sind eher ergänzender Natur, da die strukturellen Grundlagen des Arzneimittelvertriebs bestehen bleiben, jedoch durch den Versandhandel zusätzliche Vertriebskanäle und Wettbewerb entstehen. Da der direkte Versand durch Pharmaunternehmen an Patientinnen und Patienten weiterhin nicht vorgesehen ist, wird die Regulierungsanpassung des Versandhandels die etablierten Mechanismen der Distribution lediglich erweitern. Die Regulierungsanpassung des Versandhandels könnte jedoch den Wettbewerbsdruck auf Apotheken und Drogerien erhöhen, was sich indirekt auf die Pharmaunternehmen auswirken würde. Da Apotheken und Drogerien verstärkt um günstige Konditionen und bessere Einkaufspreise konkurrieren, müssten Pharmaunternehmen ihre Preisstrategien und Handelsbeziehungen mit Apotheken und Drogerien anpassen. Ein stärkerer Wettbewerb im Bereich der Versandapotheken und -drogerien könnte zu einer effizienteren Preisgestaltung führen, was in einigen Fällen eine Anpassung der Preisstrukturen und Margen für die Pharmaindustrie erforderlich machen könnte.

Aus Sicht der Grosshändler wird die geplante Gesetzesänderung keine grundlegenden Veränderungen nach sich ziehen. Grosshändler sind lediglich für die Belieferung der Absatzkanäle verantwortlich und nicht in die direkte Abgabe von Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten involviert. Diese Rolle bleibt auch nach der Regulierungsanpassung des Versandhandels unverändert. Ein Einstieg der Grosshändler in den Versandhandel mit Arzneimitteln ist nicht zu erwarten, da der Versand weiterhin an Apotheken- und Drogerienstandorte gebunden sein soll. Vertikal integrierte Grosshändler, die bereits Apotheken betreiben, könnten bestehende Versandhandelskanäle nutzen, sofern sie über die erforderliche Bewilligung verfügen. Ein Markteintritt in den Versandhandel wäre nur durch den Erwerb oder die Gründung einer Apotheke oder Drogerie mit einer Versandhandelsbewilligung möglich.