Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten
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Postulats Stahl 19.3382. Der Schlussbericht der RFA zum Versandhandel mit Arzneimitteln wird voraussichtlich im Juni 2026 auf der Webseite des BAG publiziert werden.
Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln
Die Änderungen zur Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln bringen voraussichtlich Erleichterungen, da eine höhere Verfügbarkeit von Arzneimittel die ökonomischen Auswirkungen von Versorgungsstörungen senken.
Anpassung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren
Betreffend die Anpassung der heilmittelrechtlichen Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren wurde keine RFA durchgeführt, da die Aufnahme der Chiropraktik als universitärer Medizinalberuf schon im Rahmen der Verabschiedung des Medizinalberufegesetzes geprüft wurde. Damals wurden die heilmittelrechtlichen Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren im HMG nicht angepasst, da das Chiropraktikstudium in der Schweiz noch nicht etabliert war und deshalb die erforderlichen Kompetenzen bei den Chiropraktorinnen und Chiropraktoren nicht ausreichend vorhanden waren. Diese Gründe sind heute nicht mehr gegeben, weshalb die Anpassung der Kompetenzen nun erfolgen soll. Die vorgeschlagenen Änderungen im HMG sind lediglich eine Anpassung der heilmittelrechtlichen an die beruflichen Kompetenzen gemäss MedBG und haben keine wesentlichen Auswirkungen, sondern bringen teilweise sogar Erleichterungen.
Einzelabgabe von Arzneimitteln
Um die Auswirkungen der Einzelabgabe von Antibiotika auf die Schweizer Volkswirtschaft und gesellschaftliche Gruppen abzuschätzen, hat das BAG eine RFA zur Einzelabgabe von Antibiotika durchführen lassen. Diese untersuchte die erwartbaren Auswirkungen und Vollzugstauglichkeit der Einzelabgabe von Antibiotika einschliesslich der damit verbundenen Kosten und Einsparungen verschiedener Szenarien. Die RFA zur Einzelabgabe von Antibiotika hat sich ausschliesslich mit den Regulierungsfolgen in Bezug auf Antibiotika befasst, der Einbezug weiterer Arzneimittelgruppen wurde nicht beurteilt. Der Schlussbericht der RFA zur Einzelabgabe von Antibiotika wurde am 25. Juni 2025 veröffentlicht90.
Aufsichtsabgabe bei Medizinprodukten
Um die Auswirkungen der Einführung einer Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte auf die Schweizer Volkswirtschaft umfassend zu beurteilen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft eine vertiefte RFA zur Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte in Auftrag gegeben. Diese
90 Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur Einzelabgabe von Antibiotika (ELAB) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (2024). Abrufbar unter: https://www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Nationale Gesundheitsstrategien > Antibiotikaresistenzen Bereich Mensch > Einzelabgabe Antibiotika > Dokumente (Stand: 29. Oktober 2025).