Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 65Fedlex · Erläuternder Bericht
Physiotherapiepraxen, chiropraktische Praxen, Hebammen, Geburtshäuser, Organisationen der Spitex sowie Alters- und Pflegeheime. Diese Akteure beziehen Medizinprodukte, die in der Schweiz durch Hersteller und Importeure in Verkehr gebracht werden. Sie sind somit von allfälligen Marktreaktionen auf die Vorlage betroffen.
Ein einmaliger Mehraufwand kann entstehen, falls sich die Verfügbarkeit einzelner Medizinprodukte infolge einer Verhaltensanpassung von Herstellern oder Importeuren verringert und Ersatzprodukte identifiziert und beschafft werden müssen.
Ein wiederkehrender Mehraufwand ist möglich, sofern Hersteller oder Importeure ihre Verkaufspreise für Medizinprodukte als Reaktion auf die Aufsichtsabgabe erhöhen. Dies könnte zu höheren Einkaufskosten für medizinisches Verbrauchsmaterial, Geräte und Infrastrukturelemente führen. In der Folge würde sich entweder die Marge verringern oder die Kosten würden weitergegeben. Der Handlungsspielraum ist dabei begrenzt, da Preise und Vergütungen im Gesundheitswesen häufig reguliert sind oder unter starkem Wettbewerbsdruck stehen.
Demgegenüber profitieren die genannten Akteure von der nachhaltig finanzierten Aufsichts- und Kontrolltätigkeit, welche unabdingbar ist, um Medizinprodukte, welche die Schweizer Sicherheits- und Leistungsanforderungen nicht erfüllen, vom Markt fernzuhalten.
5.3.4 Patientinnen und Patienten
Versandhandel mit Arzneimitteln
Die Regulierungsanpassung des Versandhandels mit Arzneimitteln für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bringt für Patientinnen und Patienten eine Reihe von Vorteilen, die insbesondere den Zugang zu Arzneimitteln erleichtern und Auswirkungen auf die Patientensicherheit sowie die Kosten für Arzneimittel haben.
Zunächst profitieren die Patientinnen und Patienten von den Erleichterungen, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel online ohne Rezept zu bestellen, was vor allem Zeit und Aufwand spart. Insbesondere in ländlichen Gebieten oder für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist der Versandhandel eine wertvolle Option, um den Gang in Apotheken oder Drogerien zu vermeiden. Patientinnen und Patienten können ihre Arzneimittel von zu Hause aus bestellen und dabei sicher sein, dass die Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist. Dies kann auch dazu führen, dass weniger Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel bei ausländischen Versandhändlern bestellen und dabei möglicherweise auch an unsichere Angebote gelangen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern zu vergleichen und so kostengünstiger einzukaufen. Besonders für Patientinnen und Patienten, die regelmässig nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, kann dies eine signifikante Ersparnis bedeuten. Der verstärkte Wettbewerb im Versandhandel könnte zudem dazu führen, dass die Preise insgesamt sinken, was den Zugang zu Arzneimitteln auch für Haushalte mit höherem Bedarf erleichtert.
Zudem bleibt für Patientinnen und Patienten, die eine persönliche Beratung benötigen, weiterhin die Möglichkeit bestehen, sich an eine stationäre Apotheke zu wenden oder digitale Beratungsangebote zu nutzen, was in Verbindung mit der Telemedizin immer relevanter wird. So wird sichergestellt, dass der Versandhandel die Sicherheit der