Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 62Fedlex · Erläuternder Bericht
5.3.3 Apotheken, Drogerien und selbstdispensierende Ärzte
Versandhandel mit Arzneimitteln
Für Versandapotheken eröffnen sich durch die Aufhebung der Rezeptpflicht für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel neue Geschäftsmöglichkeiten. Insbesondere grössere Versandapotheken mit bestehender Infrastruktur (wie Websites und Versandabläufen) können ohne grosse Umstellung direkt in den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einsteigen. Kleinere Apotheken, die sich stärker auf verschreibungspflichtige Arzneimittel oder spezielle Patientengruppen konzentrieren, dürften jedoch nur begrenzte Auswirkungen erfahren. Ein weiteres Thema für Versandapotheken ist die verpflichtende Beratung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die technologisch flexibel gestaltet werden soll, um Kosten zu senken.
Für stationäre Apotheken wird die Regulierungsanpassung des Versandhandels mit Arzneimitteln voraussichtlich geringe Auswirkungen haben, da die meisten Apotheken ihren Umsatz weiterhin hauptsächlich mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erwirtschaften. Stationäre Apotheken werden weiterhin vor allem den Hauslieferdienst anbieten, der nicht durch den Versandhandel ersetzt wird. Die Bedenken hinsichtlich eines erhöhten Wettbewerbs existieren besonders bei kleineren Apotheken, die keine Infrastruktur für den Versandhandel mit Arzneimitteln haben. Andererseits zeigen Umfragen, dass rund 55 Prozent der stationären Apotheken in Betracht ziehen, einen Versandhandel mit Arzneimitteln zu betreiben, falls der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept möglich wird. Die Auswirkungen auf Apotheken in ländlichen Regionen dürften geringer sein, da dort die Kundenbindung stärker ausgeprägt ist.
Für Drogerien würde die Regulierungsanpassung des Versandhandels mit Arzneimitteln insbesondere grössere Drogerien mit bestehender Versandhandelsinfrastruktur betreffen. Die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel über den Versandhandel mit Arzneimitteln zu vertreiben, wird als Chance und Herausforderung zugleich angesehen, da auch ein höherer Konkurrenzdruck zu erwarten ist. Kleinere Drogerien sind tendenziell besorgter über die Auswirkungen, da der Versandhandel mit Arzneimitteln für sie möglicherweise nicht rentabel umsetzbar ist. Dennoch zeigen gemäss Umfragen rund 40 Prozent der Drogerien Interesse, in den Versandhandel mit Arzneimitteln einzutreten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. In Bezug auf die Patientensicherheit gibt es bei Drogerien keine grundsätzlichen Bedenken zur Aufhebung der Rezeptpflicht, solange vor dem Versand eine ordnungsgemässe Beratung durchgeführt wird.
Die SD-Ärztinnen und -Ärzte sind von der geplanten Regulierungsanpassung des Versandhandels mit Arzneimitteln nicht unmittelbar betroffen, da die Änderungen primär die Apotheken und Drogerien betreffen. Allerdings könnte der Versandhandel für SD-Ärztinnen und -Ärzte einen neuen, konkurrierenden Absatzkanal für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel darstellen. Dies könnte dazu führen, dass ein Teil des Absatzes von SD-Ärztinnen und -Ärzten an den Versandhandel mit Arzneimitteln verloren geht, was den Umsatzanteil in Arztpraxen mit SD leicht senken könnte. In Bezug auf die Patientensicherheit sieht die Ärzteschaft keine negativen Auswirkungen, da diese eher mit der Kategorisierung der Arzneimittel und nicht mit deren Vertriebsform zusammenhängt.